
Es sprach den Angeklagten wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat schuldig. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte. Die Verteidiger hatten sich lediglich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.
Der Syrer, ein abgelehnter Asylbewerber, hatte zu Prozessbeginn im Mai ein Geständnis zu der Tat auf dem Solinger Stadtfest im August 2024 abgelegt. Er tötete drei Menschen und verletzte acht weitere. Die Tat verstärkte den Streit über Flüchtlingspolitik und befeuerte Rufe nach härteren Gesetzen.
Diese Nachricht wurde am 10.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.