Bundesgerichtshof
Meta gegen Künast wegen gefälschtem Zitat

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich am Vormittag mit der Frage, inwieweit Soziale Netzwerke für Falschbehauptungen haften müssen.

    Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast trägt einen blauen Blazer und schaut an der Kamera vorbei.
    Die Grünen-Politikerin Künast (picture alliance / NurPhoto / Marten Ronneburg)
    Konkret geht es um eine Auseinandersetzung zwischen der Grünen-Politikerin Künast und dem US-Konzern Meta, der unter anderem Facebook und Instagram betreibt. Anlass ist ein Bild von ihr mit einem gefälschten Zitat, mit dem sie und ihre Partei in der Integrationspolitik diskreditiert werden sollten. Künast hatte den Satz nie gesagt. Sie verklagte Meta auf Unterlassung, Löschung der Bilder und Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt gab ihr weitgehend recht. Vom Oberlandesgericht Frankfurt wurde ihr Anspruch auf Schmerzensgeld indes kassiert. Sowohl Künast als auch Meta legten Revision ein.
    Diese Nachricht wurde am 18.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.