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EuGH
Meta-Konzern verliert Datenschutzstreit mit Bundeskartellamt

Die Entscheidung des Bundeskartellamts, die Zusammenführung der Nutzerdaten der Plattformen Facebook, WhatsApp und Instagram zu verbieten, war rechtens.

    Auf dem Foto sieht man eine Hand. Sie hält ein Handy. Auf dem Bild-Schirm sieht man das Logo von der Firma Meta. Daneben sieht man die Logos von Instagram und Facebook.
    Zu Meta gehören etwa Facebook und Instagram. (picture alliance / NurPhoto / Nikolas Kokovlis)
    Der Europäische Gerichtshof bestätigte in einem Urteil, dass das Bundeskartellamt dem Facebook-Mutterkonzern Meta die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten durfte. Die Ansicht des US-Konzerns, dass die Behörde ihre Kompetenzen damit überschritten habe, teilten die Luxemburger Richter nicht. Wenn es darum geht, ob ein Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, gehört aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs auch der Aspekt Datenschutz dazu.
    Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2019 entschieden, dass WhatsApp und Instagram zwar weiter Daten sammeln dürfen, eine Verknüpfung mit der Facebook-Plattform aber nur mit Zustimmung der Nutzer zulässig ist. Anderenfalls missbrauche der Konzern seine Marktmacht.
    Diese Nachricht wurde am 04.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.