
Der Europäische Gerichtshof bestätigte in einem Urteil, dass das Bundeskartellamt dem Facebook-Mutterkonzern Meta die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten durfte. Die Ansicht des US-Konzerns, dass die Behörde ihre Kompetenzen damit überschritten habe, teilten die Luxemburger Richter nicht. Wenn es darum geht, ob ein Unternehmen seine Marktmacht missbraucht, gehört aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs auch der Aspekt Datenschutz dazu.
Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2019 entschieden, dass WhatsApp und Instagram zwar weiter Daten sammeln dürfen, eine Verknüpfung mit der Facebook-Plattform aber nur mit Zustimmung der Nutzer zulässig ist. Anderenfalls missbrauche der Konzern seine Marktmacht.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.