
Eine Jury im Bundesstaat New Mexico sah es als erwiesen an, dass der Facebook-Mutterkonzern auf seinen Plattformen gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte Meta vorgeworfen, Nutzer über die Sicherheit von Facebook, Instagram und WhatsApp zu täuschen und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu begünstigen. Sexualstraftätern sei ein ungehinderter Zugang zu minderjährigen Nutzern gewährt worden. Die Entscheidung in New Mexico ist das erste Geschworenenurteil dieser Art gegen den Social-Media-Konzern. Meta kündigte an, in Berufung zu gehen.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
