
Das berichtet artnews. Heute sollen 80 Artefakte mexikanischer Herkunft versteigert werden. Nach mexikanischem Recht sind die Eigentum des Landes. Seit 1827 ist die Ausfuhr verboten. Deshalb sind die Behörden in Mexiko der Meinung, dass alle Artefakte, die außerhalb des Landes gefunden wurden, illegal dorthin gelangt sind. Das Auktionshaus beruft sich dagegen auf die UNESCO-Konvention von 1970, die auch in US-Recht umgesetzt wurde. Danach ist der Verkauf von Artefakten mit klarer Provenienz erlaubt.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
