Donnerstag, 28. März 2024

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Mietendeckel in Berlin
"Mieterhöhungen vermutlich unwirksam"

Berlin will Mieterhöhungen für fünf Jahre verbieten. Vermieterverbände wollen dagegen klagen. Grundsätzlich seien Beschränkungen der Mieten aber zulässig, sagte der Anwalt Sebastian Conrad im Deutschlandfunk. Kurzfristige Mieterhöhungen im letzten Moment hält er für unwirksam.

Sebastian Conrad im Gespräch mit Alexander Moritz | 19.06.2019
Protestransparente hängen an den Wohnhäusern in der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain
Wegen der starken Mietsteigerungen gibt es in Berlin immer wieder Proteste. Doch der geplante "Mietdeckel" ist rechtlich umstritten. (imago /Seliger)
Mietsteigerungen verbieten. Das Vorhaben der Berliner Regierung ist für die einen ein mutiger Schritt. Andere sehen darin die Wiederkehr des Sozialismus. In jedem Fall wirft das Vorhaben rechtliche Fragen auf. Das musste auch Bausenatorin Katrin Lompscher von der Linken bei der Vorstellung ihres Gesetzesvorhabens einräumen: "Wir haben hier ein rechtliches Neuland. Es hat noch kein anderes Bundesland die Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen in dieser Weise ergriffen, wie wir das jetzt beabsichtigen."
Mietendeckel verfassungswidrig?
Die rechtlichen Bedenken gegen den geplanten "Mietendeckel" sind schwerwiegend. Der Eigentümerverband "Haus & Grund" hält den Mietendeckel für verfassungs- und sogar menschenrechtswidrig. Dagegen verweist der Berliner Anwalt Sebastian Conrad im Deutschlandfunk darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in Entscheidungen zum "sozialen Mietrecht" Eingriffe des Staates im Grundsatz gebilligt habe:
"Grundsätzlich sind Regelungen, die die Mieten betreffen, nichts Neues und nichts, was per se unzulässig wäre. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt seit vielen Jahren Regelungen über die zulässige Miethöhe."
Allerdings würde der geplante "Mietendeckel" tief in das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter eingreifen:
"Das soziale Mietrecht beruht auf dem Grundgedanken, dass ein Vermieter an den einmal geschlossenen Mietvertrag gebunden ist. Er darf ihn nicht ohne Grund kündigen. Im Gegenzug hat er aber die Möglichkeit, die Miete zu erhöhen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete. Wenn man ihm die Möglichkeit der Mieterhöhung nimmt, besteht die Gefahr, dass dieses wirtschaftliche Gleichgewicht aus der Balance gerät."
Fraglich sei außerdem, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz habe. Dafür komme es auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzestextes an, so Conrad.
Thema: Wohnen in Deutschland
Einen Überblick zum Thema Wohnen in Deutschland bietet unser Dossier (picture alliance / dpa / Wolfram Steinberg)
Kurzfristige Mieterhöhungen vermutlich unwirksam
Unzulässig seien vermutlich Mieterhöhungen, die kurzfristig vor dem Stichtag des Mietendeckels vorgenommen wurden. Hier bestehe kein "Vertrauensschutz" für die Vermieter mehr:
"Wenn man nach der Ankündigung des Mietendeckels und vor seinem Inkrafttreten eine Mieterhöhung vornimmt, muss man damit rechnen, dass diese am Ende des Tages unwirksam sein wird."
Schwieriger zu beurteilen sei die geplante Begrenzung der Mieten auf einen Maximalwert: "Da greift der Mietendeckel sehr stark in bestehende Vertragsverhältnisse ein, weil er eine bestehende Absprache – eine Miete, die die Parteien als verbindlich vereinbar haben - für die Zukunft nicht mehr als gültig erklären möchte. Da kann man sich fragen, ob das mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar ist."
Ob die geplante Regelung den hohen Maßstäben für einen Eingriff in die Vertragsfreiheit gerecht werden, vermag Conrad noch nicht zu beurteilen. Er rechnet damit, dass die rechtlichen Unsicherheiten beim geplanten Mietendeckel am Ende ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden.