
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wertete dies in einem Beschluss als ein berechtigtes Interesse und damit zulässig. Es sei außerdem nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann die Mietwohnung in Berlin aus beruflichen Gründen nach einem Umzug weiter genutzt. Eine Untervermietung von einigen Räumen wurde vom Vermieter aber zunächst nur befristet erlaubt und dann komplett untersagt. Das Landgericht Berlin muss die Klage des Mieters nun neu verhandeln.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.