Montag, 11. Dezember 2023

Beschluss des BGH
Mieter dürfen Wohnung in Teilen untervermieten

Mieter dürfen Teile ihrer Wohnung untervermieten, um damit die Kosten zu senken.

30.11.2023
    Auf dem Tisch liegt ein Mietvertrag für eine Mietswohnung und die Schlüssel für die Wohnungstüren.
    Das BGH entschied, dass Mieter ihre Wohnungen in Teilen auch wieder untervermieten dürfen. (Archivbild) (imago images / K. Schmitt)
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wertete dies in einem Beschluss als ein berechtigtes Interesse und damit zulässig. Es sei außerdem nicht relevant, ob der Mieter die Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutze. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann die Mietwohnung in Berlin aus beruflichen Gründen nach einem Umzug weiter genutzt. Eine Untervermietung von einigen Räumen wurde vom Vermieter aber zunächst nur befristet erlaubt und dann komplett untersagt. Das Landgericht Berlin muss die Klage des Mieters nun neu verhandeln.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.