
Sie gilt damit bis Ende 2029. Ziel der Regelung ist es, den Anstieg der Mieten in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt zu dämpfen. Dort darf die Miete demnach bei einer Neuvermietung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Zudem billigte die Länderkammer das Investitionspaket zur Ankurbelung der Wirtschaft. Das Gesetz sieht Steuerentlastungen für Unternehmen und erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten vor. Dadurch sollen Anreize für mehr Investitionen geschaffen werden. Außerdem wird der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.