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Mietsoftware
Pro und Contra von Abomodellen

Klassischerweise ist die Software auf dem eigenen Computer installiert. Immer mehr Hersteller setzen hingegen auf Abomodelle. Das hat für den Verbraucher Vor- und Nachteile.

Von Jan Rähm |
    Eine Hand hält in Vergrößerungsglas vor die Internetseite des Online-Speicherdienstes Dropbox.
    Auch Software kann über Server im Internet zur Verfügung gestellt werden. (picture alliance / dpa / Armin Weigel)
    Für Unternehmen bedeutet der Wechsel von klassischer Kaufsoftware, die auf eigenen Rechnern läuft, hin zu Mietsoftware, zum Beispiel als Cloudlösung, vor allem eines: Gute Planung, bevor der Wechsel startet. Aber auch hohe Anlaufkosten sollten nicht vernachlässigt werden, erklärt Frank Termer. Er leitet den Projektbereich Software, Technologien und Märkte beim IT-Branchenverband Bitkom.
    "Ein wesentlicher Faktor sind die Wechselkosten, die man bei einem Wechsel zu Mietmodellen hin in Kauf nehmen muss. Gerade im Bereich Software as a Service oder Cloudlösungen ist es nicht unerheblich, dass man seine Architektur, die ganzen Daten auf diese Cloudlösung portieren muss. Und es geht natürlich auch ein Stück weit Kontrollverlust einher. Zumindest glaubt man das, wenn man die eigenen Daten, die eigene Infrastruktur nicht mehr im Haus hat, sondern einem Anbieter vertrauen muss, dass er das alles ordnungsgemäß betreibt. Und das sind so die Vorbehalte, wo man überlegen muss, wann macht so ein Mietmodell für mich Sinn."
    Bitkom sieht Win-win-Situation
    Der Bitkom sieht im Mietmodell eine klassische Win-win-Situation. Anwender profitierten von höherer Flexibilität und - dank planbarer, übers Jahr verteilter Kosten – von einer besseren Liquidität. Auch die Anbieter freuen sich über bessere Planbarkeit, und darüber, Kapazitäten besser und effektiver ausnutzen zu können. Stichwort: Virtualisierung. Doch längst nicht alle Produzenten wollen Abos verkaufen oder ihre Software vermieten. Manch einer bleibt lieber beim alten Verkaufsmodell. So auch der Solo-Entwickler Michael Goebel mit seiner MOApp Software Manufactory.
    "Ich persönlich denke, dass man, wenn man Liebe, harte Arbeit und Kosten in ein Produkt gesteckt hat, dass der Kunde dafür einen festen Betrag X zahlt und es ihm gehört. Gehört jetzt im Fall Software natürlich in Anführungszeichen. Du kannst es nicht auseinanderschneiden, du kannst es nicht umfunktionieren, wie vielleicht bei einem Buch, aus dem du eine Collage oder sonst etwas machen kannst. Aber ich habe etwas geleistet. Du bezahlst mir das. Und ich überreiche dir etwas, dass du benutzen kannst."
    Verfügungsmöglichkeit durch Mietsoftware eingeschränkt
    Die fortschreitende Entwicklung zu günstiger, oft gar kostenloser Basissoftware, die dann per In-App-Kauf für eine gewisse Zeit volle Funktion bekommt, sieht Michael Goebel kritisch. Er zieht einen Vergleich.
    "Der beste Weihnachtsmarkt in Berlin ist der am Gendarmenmarkt aus dem simplen einfachen Grund, weil man schon mal einen Euro Eintritt zahlen muss. Das ist für das, was man im Laufe des Abends ausgibt, natürlich ein Witz, aber viele, aus welchem Grund auch immer, zahlen diesen Euro nicht und gehen woanders hin. Dementsprechend hat man auf diesem Weihnachtsmarkt schon eine ganz andere Stimmung und ein ganz anders Klientel. Und das kann man auf so viele Dinge im Leben übertragen und so auch auf Software und Entwickler und AppStores."
    Die höhere Wertschätzung merkt er im täglichen Geschäft. Supportanfragen zu den bezahlten Produkten seien meist sachlicher und lösungsorientierter als jene Anfragen, die zu kostenlosen Programmen kämen. Außerdem sieht der Entwickler die Gefahr, dass man seine Produkte unter Wert verkauft oder nicht mehr genug Umsatz macht.
    "Unabhängig davon, hat man ja auch eventuell noch einen Mehraufwand. Es gibt Dienste, die einem das machen. Und was ist mit Mahnungen? Und was ist mit Nichtbezahlen? Was ist mit Support, wenn die Leute nicht mehr an die Daten rankommen?"
    Die Kaufsoftware funktioniere schließlich auch noch Jahre später. Das ist auch eine Sorge, die den Juristen Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen umtreibt.
    "Man sieht es ja in den ganzen digitalisierten Produkten jenseits von Software. Also, wenn man jetzt an digitale Güter denkt, die dann im Vergleich zu ihren verkörperten Werken eben hinsichtlich ihrer Verfügungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Man denke da an E-Books oder auch an mp3. Da kommt dann Account-Bindung hinzu. Ich kann die Software dann gegebenenfalls nicht mehr verschenken. Ich kann sie nicht weiter verkaufen. Eine ähnliche Entwicklung könnte sich theoretisch jenseits jetzt auch der EuGH-Rechtsprechung natürlich auch bei Software entwickeln. Wir sind natürlich da der Auffassung, dass da für Verbraucher eine entsprechende Position gewahrt sein muss und dass da auch eine adäquate Leistung für das Geld geliefert werden muss. Und die eben die entsprechende Verfügung weiterhin ermöglicht."