
Die Chancenkarte ist Teil des überarbeiteten Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes, das die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Sie kann von Personen beantragt werden, die nicht aus der EU stammen und über eine einschlägige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber gute Deutsch- oder Englischkenntnisse nachweisen. Einreichen kann man den Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Herkunftsland bzw. bei der Ausländerbehörde vor Ort.
Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Alabali-Radovan, nannte die Chancenkarte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem modernen Einwanderungsgesetz.
Diese Nachricht wurde am 01.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.