
Das Landgericht Bremen urteilte, dass die Reduzierung von 100 auf 90 Gramm eine "relative Mogelpackung" sei, weil die Verpackung kaum geändert wurde. Laut Gericht hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft. Das Urteil habe aber keine direkten Konsequenzen, hieß es von einem Gerichtssprecher. Bedeutung habe es aber für künftige Fälle. Denn es bestehe Wiederholungsgefahr.
Vom Milka-Hersteller Mondelez hieß es, man nehme das Urteil zur Kenntnis und arbeite an einer klaren Kommunikation. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht durch ihren Erfolg die Rechte der Konsumenten gestärkt und spricht von einer Signalwirkung.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
