
Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament in Berlin in namentlicher Abstimmung entsprechende Änderungen des Grundgesetzes.
Beschlossen wurde damit, dass Ausgaben für Verteidigung und Zivilschutz künftig weitgehend von der Schuldenbremse ausgenommen werden können. Zusätzlich wird ein 500 Milliarden Euro schweres, kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen. Die Schuldenregel der Länder wird gelockert.
Die Grundgesetzänderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats. Auch in der Länderkammer ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Bundesrat kommt am Freitag zusammen.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.