
Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament in Berlin in namentlicher Abstimmung entsprechende Änderungen des Grundgesetzes. Beschlossen wurde damit, dass Ausgaben für Verteidigung und Zivilschutz künftig weitgehend von der Schuldenbremse ausgenommen werden können. Zusätzlich wird ein 500 Milliarden Euro schweres, kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen. Die Schuldenregel der Länder wird gelockert.
Die Grundgesetzänderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats. Auch in der Länderkammer ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Bundesrat kommt am Freitag zusammen. Mehrere FDP-Landtagsfraktionen wollen eine Zustimmung des Bundesrats gerichtlich verhindern und riefen die jeweiligen Landesverfassungsgerichtshöfe an. Sie argumentieren, die Landesparlamente seien bei der geplanten Reform der Schuldenbremse nicht einbezogen worden. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.