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Millionenstrafe gegen Haffa-Brüder

Der Bundesgerichtshof hat gestern die Millionenstrafe gegen die beiden Haffa-Brüder bestätigt. In den Kommentaren wird das Urteil begrüßt, so schreibt die Zeitung :

    "Das Gros der Anleger wird mit Genugtuung registrieren, dass es für schwerwiegende Missetaten auch die strafrechtliche Quittung gibt. Das höchstrichterliche Urteil zeigt, dass die Börse eben kein rechtsfreier Raum ist, in dem selbst eklatante Regelverstöße als Kavaliersdelikt geahndet werden", unterstreicht DIE WELT.

    Von einem schönen Weihnachtsgeschenk für die Anleger spricht die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: "Wieder einmal haben damit die Bundesrichter beim Anlegerschutz den Gesetzgeber überholt, der eine Reform der Strafvorschriften im Bilanzrecht angekündigt hat. Kaum profitieren von dem Richterspruch werden allerdings geschädigte Aktionäre der früheren Skandalfirma EM.TV: Die wenigsten werden nachweisen können, dass sie ihre Anteile einst gerade wegen der falschen Börsenmeldung gekauft haben."

    Das Management und der Gesamtbetriebsrat des finanziell angeschlagenen KarstadtQuelle Konzerns haben sich gestern auf einen Sozialplan verständigt. Anscheinend sei die Sanierung auf gutem Weg, notiert die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG: "Dabei sollte man sich nicht täuschen lassen. Die Kapitalmaßnahmen und die Einigung mit den Beschäftigten waren lediglich die Voraussetzungen dafür, dass die eigentlichen Aufräumarbeiten beginnen können. Und dabei hat die Handelsgruppe noch keine durchschlagenden Erfolge erzielt."

    Die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND kommentiert die Verfassungsklage der Opposition gegen den Bundeshaushalt 2004: "Union und FDP sehen in der Schuldenpolitik Eichels einen organisierten Verfassungsbruch, tragen durch ihr Veto im Bundesrat jedoch selbst tatkräftig dazu bei. Den Gang der Opposition nach Karlsruhe als 'heuchlerisches Spiel' zu entlarven, fiel dem Bundesfinanzminister dementsprechend leicht. Auch inhaltlich spricht viel gegen die Klage", meint die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND.