Samstag, 04. Mai 2024

Nordrhein-Westfalen
Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten neu festgelegt

Der nordrhein-westfälische Landtag hat den bisher geltenden 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen abgeschafft.

25.08.2023
    Mehrere Windkraftanlagen sind hinter einer Wohnsiedlung zu sehen.
    Der Abstand zwischen Wohnhäusern und Windrädern darf geringer werden. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Carsten Rehder)
    Damit dürfen im bevölkerungsreichsten Bundesland Windräder künftig unter strengen Voraussetzungen näher an Häuser heranrücken. Für den Gesetzentwurf der Regierungsparteien CDU und Grüne votierten in namentlicher Abstimmung 148 von 170 Abgeordneten. Auch die SPD als größte Oppositionsfraktion schloss sich den Plänen an. FDP und AfD votierten dagegen. Der Wegfall der 1000-Meter-Abstandsregel soll dem Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen einen Schub verleihen. Bei der Erneuerung älterer Windanlagen wurde die Regel in dem Bundesland bereits gekippt.
    Nach Einschätzung des Landesverbands Erneuerbare Energien werden Windanlagen wegen strenger Vorschriften etwa zum Lärmschutz aber auch künftig in der Regel mehrere Hundert Meter von Wohnbebauungen entfernt stehen.
    Diese Nachricht wurde am 25.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.