Freitag, 19. April 2024

Archiv


Minister im Zeugenstand

Auch wenn das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein eingestellt ist, kann Karl-Theodor zu Guttenberg in der Affäre um den Kundus-Angriff vom September 2009 noch nicht aufatmen. Wenn der Verteidigungsminister vor den Untersuchungsausschuss tritt, stehen seine Glaubwürdigkeit, Urteilsfähigkeit und letztlich seine politische Kompetenz auf dem Prüfstand.

Von Wolfgang Labuhn | 21.04.2010
    Einen solchen Moment hatte der Deutsche Bundestag noch nicht erlebt. Am 26. November 2009 tritt der Bundesminister der Verteidigung, Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, CSU, an das Rednerpult, um zu einem Artikel der "Bild"-Zeitung Stellung zu nehmen. Darin wurde aus einem Bericht deutscher Feldjäger zum Luftschlag bei Kundus am 4. September 2009 zitiert - einem Bericht, so der Minister zur Verblüffung der Abgeordneten,

    "der mir zum Zeitpunkt meiner Erklärung zum Bericht des ISAF-Kommandeurs nicht bekannt war und den ich gestern zum ersten Mal vorgelegt bekommen habe."

    Zu Guttenberg bezog sich auf den Untersuchungsbericht, den der Befehlshaber der Internationalen Afghanistan-Schutztruppe ISAF, US-General Stanley McChrystal, im NATO-Auftrag anfertigen ließ. Der mehrere Hundert Seiten lange Bericht war am 28. Oktober 2009 in Berlin eingetroffen - dem Tag des Amtsantritts zu Guttenbergs als Verteidigungsminister. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, interpretierte den Bericht einen Tag später dahin gehend, dass der Bombenangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastzüge am 4. September 2009, den der deutsche Oberst Georg Klein als örtlicher ISAF-Kommandeur in Kundus angefordert hatte, "militärisch angemessen" gewesen sei - eine Ansicht, der sich der frischgebackene Verteidigungsminister am 6. November 2009 angeschlossen hatte, als er der Presse seine Bewertung mitteilte:

    "Ich selbst komme zum Schluss, dass ich keinen Zweifel an der Einschätzung des Generalinspekteurs hege, nämlich, dass die Militärschläge und die Luftschläge vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen sind."

    Doch dann, drei Wochen später, der Paukenschlag. Als er diese Bewertung des Bombenangriffs abgab, der nach NATO-Angaben bis zu 142 Todesopfer gefordert hatte, darunter zahlreiche Zivilisten, habe er nicht alle verfügbaren Informationen wie den Feldjäger-Bericht gehabt, behauptete zu Guttenberg am 26. November im Parlament:

    "Dieser - wie andere Berichte und Meldungen aus der letzten Legislaturperiode - wurden nicht vorgelegt. Hierfür wurde an maßgeblicher Stelle Verantwortung übernommen, und die personellen Konsequenzen sind erfolgt."

    Und die waren beispiellos:

    "Meine Damen und Herren, der Generalinspekteur - lassen Sie mich bitte ausreden - der Generalinspekteur hat mich gebeten, ihn von seinen Dienstpflichten zu entbinden. Und ebenso hat Staatssekretär Wichert Verantwortung übernommen, und wenn ich Ihr hämisches Lachen höre, will ich an dieser Stelle trotzdem und gleichwohl beiden für ihren jahrzehntelangen Dienst für unser Land danken, meine Damen und Herren (Beifall). Und selbstverständlich (Zwischenrufe) - selbstverständlich werden diese Berichte (Zwischenrufe) - selbstverständlich werden diese Berichte unverzüglich ausgewertet und den Fraktionen auch zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Das versteht sich von selbst. Und das ist mein Verständnis von Transparenz, was den Umgang mit solchen Vorfällen anbelangt. Und es wird auch der Generalbundesanwaltschaft der Bericht übergeben."

    Schneiderhan, der den Posten des Generalinspekteurs acht Jahre lang und damit länger als sämtliche Vorgänger bekleidet hatte, und Wichert, ein altgedienter beamteter Staatssekretär, waren am Tag zuvor zu ihrem Minister zitiert worden, nachdem die "Bild"-Zeitung ihn mit dem ihm bis dahin unbekannten Feldjäger-Bericht konfrontiert hatte, in dem nach dem Luftschlag unter anderem Kritik am Verhalten von Oberst Klein geübt und auf die Wahrscheinlichkeit ziviler Opfer hingewiesen worden war.

    Schneiderhan und Wichert bestritten später vor dem sogenannten Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages, zu Guttenberg unzureichend informiert zu haben. Ihre spektakuläre Entlassung wegen fehlenden Vertrauens seitens des jungen Ministers konnten sie damit nicht rückgängig machen - ebenso wenig wie allerdings dieser später den Verlust an Glaubwürdigkeit.

    Doch der Reihe nach.

    Karl Theodor zu Guttenberg hatte noch in der Endphase der Großen Koalition das Amt des Wirtschaftsministers übernommen und dank seiner brillanten rhetorischen Fähigkeiten und seines stets makellosen Auftritts einen höchst erfolgreichen Start im Kabinett hingelegt. Innerhalb kürzester Zeit war der erst 37-jährige Minister zu einem der beliebtesten Bundespolitiker geworden. Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 erreichte er in seinem Wahlkreis Kulmbach mit 68,1 Prozent der Erststimmen das bundesweit beste Direktwahlergebnis. Auch im neuen Amt als Verteidigungsminister hatte der einstige Gebirgsjäger der Bundeswehr einen zunächst guten Einstand. Bei der Verabschiedung seines glücklosen Vorgängers Franz Josef Jung etwa fand der CSU-Politiker Worte, die das Soldatenherz wärmten:

    "Bei Franz Josef Jung weiß man immer, woran man ist. Auch als Verteidigungsminister hat er die soldatischen Tugenden gelebt: Disziplin, Loyalität und Kameradschaft bedeuten ihm etwas und bedeuten ihm immens viel, das weiß ich. Auf sein Wort ist Verlass, und ich darf sagen, ebenso auf seine Freundschaft ist Verlass."

    Noch besser aber kam bei der Truppe an, dass zu Guttenberg sich auch nicht scheute, von "kriegsähnlichen Zuständen" in Afghanistan zu sprechen, in die das Bundeswehr-Kontingent verwickelt sei. Das Wort "Krieg" war seinem Amtsvorgänger Jung in diesem Zusammenhang nie über die Lippen gekommen. Die blitzartige Entlassung des ranghöchsten Soldaten der Bundeswehr und eines erfahrenen Verteidigungsstaatssekretärs aber beendeten jäh zu Guttenbergs Honeymoon als Verteidigungsminister. Sein Verhältnis zur Bundeswehr-Generalität darf seitdem als gestört betrachtet werden und erreichte einen weiteren Tiefpunkt, als zu Guttenberg am 3. Dezember vergangenen Jahres vor dem Bundestag seine Bewertung des verhängnisvollen Luftschlags von Kundus korrigierte:

    "Obgleich Oberst Klein - und ich rufe das auch den Offizieren zu, die heute hier sind - zweifellos nach bestem Wissen und Gewissen sowie zum Schutz seiner Soldaten gehandelt hat, war es aus heutiger, objektiver Sicht im Lichte aller, auch mir damals vorenthaltener Dokumente militärisch nicht angemessen."

    Diese völlige Kehrtwende bei der Bewertung der folgenschwersten Entscheidung, die ein deutscher Offizier seit dem Zweiten Weltkrieg getroffen hatte, von "militärisch angemessen" zu "militärisch nicht angemessen" hat zu Guttenberg seitdem immer und immer wieder zu rechtfertigen versucht - mit unzureichender Informierung durch den seinerzeitigen Generalinspekteur Schneiderhan und den früheren Staatssekretär Wichert. Erst nach der Vorlage weiterer Dokumente und einem neuen sogenannten "militärischen Ratschlag" durch die Bundeswehrführung habe er sich ein umfassendes Bild machen können, erklärte der Minister dann besonders gern und oft in Fernseh-Talkshows wie "Maybrit Illner" am 10. Dezember 2009:

    "Ich habe damals die Stellungnahme militärischer Angemessenheit aus der Lektüre des COMISAF-Berichtes auch aufgrund militärischen Ratschlages oder fachlichen Ratschlages so abgegeben, dann im Zuge mir auch unterschlagener Dokumente bzw. vorenthaltener Dokumente, die ich danach bekommen habe aus einem Gesamtbild heraus eine Einschätzung vorgenommen, die sich - ja - fundamental unterschieden hat von der am 6. November. Ich habe eine Fehleinschätzung vorgenommen am 6. November, und ich glaube, das ist nichts, wofür man sich jetzt grundsätzlich schämen müsste, dass man auch einmal eine Fehleinschätzung eingesteht."

    Öffentliche Einlassungen wie diese veranlassten Ex-Generalinspekteur Schneiderhan, sein Schweigen nach der Entlassung durch zu Guttenberg zu brechen. Gegenüber der Wochenzeitung "Die Zeit" bezichtigte er den Verteidigungsminister nun seinerseits öffentlich der Lüge. Er kritisierte zu Guttenbergs Darstellung, wonach ihm, dem Minister, wichtige Akten vorenthalten und Berichte unterschlagen worden seien. Das finde er inzwischen ehrenrührig, so Schneiderhan. "Unterschlagen" habe für ihn den Geschmack des Vorsatzes, und es habe keinen Vorsatz gegeben. Dass er vorschnell formuliere, sei bekannt, so Schneiderhan am 16. Dezember über seinen früheren Chef. Aber das hier sei schon eine Steigerungsstufe. Der Begriff Vorsatz sei nicht nur unschön, das sei unwahr. Als Schneiderhan der Kragen platzte, stand schon fest, dass der Luftschlag von Kundus ein parlamentarisches Nachspiel haben würde. Auf Antrag aller Bundestagsfraktionen konstituierte sich dazu der Verteidigungsausschuss gemäß Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes als Untersuchungsausschuss mit dem Auftrag,

    "(...) den durch den militärischen Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams (PRT) in Kundus/Afghanistan veranlassten Luftangriff auf zwei Tanklastwagen am 3./4. September 2009, die diesbezügliche Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweisen mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan umfassend zu untersuchen (...)."

    Die Parlamentarier wollen vor allem klären, wer in der Bundeswehr und in der Bundesregierung, insbesondere im Verteidigungsministerium, im Auswärtigen Amt und im Kanzleramt wann und wie umfassend über den Bombenangriff und seine Folgen informiert war. Besonders interessant ist dabei Punkt 6. des Untersuchungsauftrages:

    "Gab es - und falls ja: wann, wie, durch wen, auf wessen Veranlassung und mit wessen Kenntnis - aus dem Bereich der Bundesregierung Bemühungen, Einfluss zu nehmen auf die Erstellung von Verlautbarungen, Berichten oder sonstigen Dokumenten innerhalb oder außerhalb der Bundesregierung, die die Ereignisse vom 3./4. September 2009 selbst oder den nachträglichen Umgang mit diesen zum Gegenstand hatten oder hätten haben sollen?"

    Im Klartext: Ist bei den offiziellen Verlautbarungen zum Luftschlag etwas vertuscht worden? Wurde der Einsatz, wie es im Untersuchungsauftrag weiter heißt,

    "in Übereinstimmung mit den politischen Mandaten, der operativen Planung sowie den Befehlen und Einsatzrichtlinien des COMISAF und der Bundeswehr durchgeführt? Hat die Bundesregierung diese Einsatzrichtlinien in Einsatzbefehle umgesetzt - und wenn ja: wann?"

    Das Paradoxe daran: Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg hatte zwar durch seine widersprüchliche Bewertung des Bombenangriffs von Kundus und seine Hauruck-Entlassung des Generalinspekteurs und eines Staatssekretärs die Einsetzung des Untersuchungsausschusses mittelbar gewiss mitprovoziert. Der Angriff selbst aber und die anschließende Informationspolitik des Verteidigungsministeriums fielen noch in die Amtszeit seines Vorgängers Jung.

    Zu Guttenberg konnte sich in dieser Hinsicht also beruhigt zurücklehnen und den Parlamentariern seine konstruktive Mitarbeit ankündigen, ja die Arbeit des Untersuchungsausschusses sogar begrüßen:

    "Ich unterstütze den Auftrag, weil er strukturell Dinge offen legen könnte, die es offen zu legen gilt und der Vorfall in Kundus, so grauenvoll er in seinen Auswirkungen dann auch war, wie unter dem Brennglas auch viele Defizite offengelegt hat und es hier es wichtig ist, dass dem auf den Grund gegangen wird. Und vor diesem Hintergrund ist das auch etwas, was durchaus der Befindlichkeit unserer Soldaten nahe kommen kann, wenn es letztlich dazu beiträgt, dass man Defizite aufarbeitet. Wenn es lediglich ein parteipolitisches Krawallinstrument ist, wovon ich jetzt erst mal nicht ausgehen will, dann wäre eine große Chance versäumt."

    Und nicht unelegant wendete zu Guttenberg im Gespräch mit dem Deutschlandfunk die bisherigen Ergebnisse der Ausschussarbeit ins Positive:

    "Zum einen wurde deutlich, dass an der einen oder anderen Stelle Rules of Engagement, wie man es nennt, nachgebessert werden mussten, dass Verhaltensregeln im internationalen Kontext auf den Prüfstand gestellt werden mussten. Das ist in Teilen schon geschehen.

    Ein zweiter Teil ist die Frage, wie sind die Kommunikationswege ausgestaltet gewesen. Ein Dritter ist die Frage, kann man tatsächlich die Strukturen, wie man sie vorgefunden hat, als ideal bezeichnen, wenn jemand sich in einer solchen Drucksituation befindet und sich plötzlich zu einer solchen Handlung dann auch berufen oder gezwungen sieht."

    In der Tat hat die bisherige nicht öffentliche Vernehmung von Oberst Georg Klein und anderer militärischer Zeugen nach allem, was darüber später an die Öffentlichkeit sickerte, mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet:

    "Es gibt Widersprüche, und die Anzeichen mehren sich, dass vernebelt werden sollte", "

    so Rainer Arnold, der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Anfang März nach Abschluss der nicht öffentlichen Befragung militärischer Zeugen. Dabei ergaben sich Fragen nach der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes und des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr KSK in Kundus, nach dem Wirken einer geheimnisumwitterten Task-Force 47, die offenbar im Feldlager Kundus einen eigenen Gefechtsstand neben dem des PRT-Teams unterhielt, nach dem eigentlichen Ziel des Angriffs: Galt er den entführten Tanklastzügen, die von den Taliban vielleicht als rollende Bomben eingesetzt worden wären, hätten sie denn aus der Sandbank des Kundus-Flusses gezogen werden können, in der sie festsaßen? Oder sollten von vornherein Aufständische getötet werden, ohne Rücksicht auf mögliche zivile Opfer? Auf diese und viele andere Fragen wird der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses erst noch Antworten liefern müssen. Vorerst geklärt ist nur eines: Oberst Georg Klein hat nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft mit seinem Angriffsbefehl kein Kriegsverbrechen begangen. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn und seinen Fliegerleitoffizier, Hauptfeldwebel Markus Wilhelm, der in der verhängnisvollen Nacht den Kontakt zu den US-Piloten hielt, die den Angriff flogen, wurde am 16. April eingestellt, weil, wie die Bundesanwaltschaft am Montag dieser Woche mitteilte,

    "im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches erfüllt sind."

    Zur Begründung hieß es unter anderem:

    "Bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen."

    Und das war beim Bombenangriff von Kundus trotz seiner vielen zivilen Opfer nach Ansicht der Bundesanwaltschaft der Fall. Die damit geschaffene Rechtssicherheit wurde von Verteidigungsminister zu Guttenberg und Vertretern anderer Parteien begrüßt. In der Union wurden auch Stimmen laut, die Beweisaufnahme im Kundus-Untersuchungsausschuss deshalb und mit Blick auf die morgige Afghanistan-Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel nun zügig zu beenden - nicht zuletzt wohl auch deshalb, um der Kanzlerin einen Auftritt vor dem Ausschuss zu ersparen. Doch darüber muss der Ausschuss erst noch befinden.

    Auch Karl-Theodor zu Guttenberg kann deshalb noch nicht aufatmen. Wenn er vor den Untersuchungsausschuss tritt, wird es um andere Fragen gehen. Sie berühren seine Glaubwürdigkeit, seine Urteilsfähigkeit und damit letztlich seine politische Kompetenz - jenseits seines forschen Auftritts und seiner Mediengewandtheit. Denn vor ihm sind bereits Ex-Generalinspekteur Schneiderhan, Ex-Staatssekretär Wichert und Ex-Verteidigungsminister Jung als Zeugen vernommen worden - wegen der politischen Dimension ihrer Aussagen in öffentlicher Sitzung. Und so erlebte die Öffentlichkeit vor allem am 18. März denkwürdige Stunden. Mit akribischer Genauigkeit belegten Wichert und vor allem Schneiderhan, wie zunächst Verteidigungsminister Jung und dann auch dessen Nachfolger zu Guttenberg ausführlich über alle Informationen zum Luftschlag in Kenntnis gesetzt wurden, wie Jungs Pressestab dennoch eine verwirrende Informationspolitik betrieb, die zunächst vor allem die Frage ziviler Opfer möglicherweise wider besseres Wissen herunterspielte, wie es zwischen ihm, Schneiderhan, und dem damaligen Sprecher des Verteidigungsministeriums, Thomas Rabe, " schon einen Krieg" gegeben habe, wie der General a.D. vor den erstaunten Abgeordneten ausführte. Und während Ex-Minister Jung, der die politische Verantwortung für das Informationsmanagement übernommen hatte und deshalb im November aus dem Bundeskabinett ausgeschieden war, vor dem Ausschuss vor allem die Entscheidung von Oberst Klein verteidigte, gingen Schneiderhan und Wichert zum Gegenangriff über. Er habe, so etwa Schneiderhan, zu Guttenberg ebenso wie dessen Vorgänger Jung "so beraten, dass sie stets entscheidungsfähig waren". Und zu Guttenberg habe alle relevanten Informationen gehabt, auch wenn der Ex-Generalinspekteur einräumte, dem Minister in der Tat nicht alle Dokumente präsentiert zu haben, weil sie entweder schon im ausführlichen COMISAF-Bericht enthalten gewesen seien oder für zu unbedeutend gehalten worden seien - wie der Feldjäger-Bericht, der dann Anlass zu seiner Entlassung gab. Und dem mochte nach den Ausführungen Schneiderhans nicht einmal der Koalitionspolitiker Hellmut Königshaus widersprechen, damals noch FDP-Obmann im Ausschuss, inzwischen gewählter Wehrbeauftragter des Bundestages. Er beschrieb, was zu Guttenberg beim Amtsantritt im Zusammenhang mit dem Luftangriff von Kundus erwartete:

    " "Tausende von Akten, die diese Informationen beinhalten, wurden ihm komprimiert zugeleitet. Was er für sich dort persönlich für Schlüsse dann gezogen hat, das können wir alle nicht beurteilen. Das wird er uns selber sagen."

    Karl Theodor zu Guttenberg hat mittlerweile den schweren Vorwurf zurückgezogen, Schneiderhan und Wichert hätten ihm vorsätzlich oder gar böswillig Unterlagen vorenthalten. Unklar aber bleibt, was genau ihn zur völligen Kehrtwende bei der Bewertung des Luftschlages von Kundus von "militärisch angemessen" zu "militärisch nicht angemessen" veranlasste - abgesehen von der Art und Weise, in der er sich seiner Spitzenkräfte im Verteidigungsministerium entledigte. Karl-Theodor zu Guttenberg muss sich also vor dem Untersuchungsausschuss auf unbequeme Fragen einstellen. Schlaflose Nächte scheint er deshalb nicht verbracht zu haben:

    "Ich gehe das Ganze sehr gelassen an, weil ich glaube, es ist gut, dass das auch einmal dann endlich geklärt ist und dass wir auch die Debatte über die Dinge führen, die jetzt tagesaktuell in den Dingen noch anstehen."

    Denn, so der selbstbewusste Spross eines alten oberfränkischen Adelsgeschlechts, schon im vergangenen Dezember:

    "Ich will genau das machen, was ich bisher gemacht habe: Offen über die Dinge sprechen, die ich weiß. Wenn ich mir eine Meinung bilde, auch diese Meinung kundtun. Und ich werde definitiv, auch wenn's mal stürmt, stehen bleiben. So bin ich erzogen worden und so will ich das auch handhaben."