"Black Friday"
Ministerin Hubig: Menschen sollen sich nicht für Sonderangebote verschulden

Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Hubig, SPD, hat in der Haushaltsdebatte des Bundestags den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt ihrer Rede gestellt.

    Fußgänger in Winterkleidung laufen an einem hell erleuchteten Schuhladen vorbei; im Schaufenster sind ein großes „BLACK FRIDAY“-Schild und Lederschuhe zu sehen.
    Am sogenannten Black Friday gibt es in einigen Geschäften Rabatte. (picture alliance / NurPhoto / Matteo Della Torre)
    Im Zusammenhang mit dem "Black Friday" sagte sie, es gelte zu verhindern, dass die Menschen sich beim Kauf von Sonderangeboten verschuldeten. Hubig verwies auf den Kabinettsbeschluss zum Widerrufs-Button. Damit soll es einfacher werden, eine Bestellung rückgängig zu machen. Wenn die Bestellung kinderleicht sei, müsse der Widerruf genauso leicht sein, so die Ministerin.
    Der Grünen-Abgeordnete Steffen kritisierte, die Bundesregierung tue nicht genug für den Verbraucherschutz. Die Bürger würden auf Billig-Plattformen wie Temu und Shein von Schrott überschwemmt, viele Waren erfüllten nicht die EU-Sicherheitsanforderungen und seien gefährlich. Initiativen der Ministerin, das zu unterbinden, seien aber nicht in Sicht.
    Die Abgeordnete Hierl von der CDU lenkte den Blick auf eine lange Verfahrensdauer in der Justiz. Es dürfe nicht sein, dass Menschen Jahre warteten, bis ihre zivilrechtlichen Asprüche durchgesetzt würden. Hierl verwies auf Maßnahmen der Bundesregierung zur Modernisierung der Prozessordnungen.
    Der AfD-Abgeordnete von Zons behauptete, die lange Verfahrensdauer werde auch durch die zahlreichen Verfahren im Asylbereich verursacht. Der einfache Bürger habe das Nachsehen.
    Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.