Archiv


Ministerium lässt Verwendung von Studienbeiträgen an der Uni Köln prüfen

Die Uni Köln hat bislang nur ein Viertel der eingenommenen Studiengebühren von insgesamt 17 Millionen Euro direkt zur Verbesserung des Studiums verwendet. NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) hat die Hochschule daher aufgefordert darzulegen, ob sie die Gebühren im kommenden Jahr entsprechend eingeplant hat. Ansonsten müsse sie die Beiträge senken.

Moderation: Kate Maleike |
    Kate Maleike: Zunächst nach Nordrhein-Westfalen. Hier ist jetzt bekannt geworden, dass die Uni Köln nur ein Viertel der eingenommenen Studiengebühren, und das sind insgesamt 17 Millionen Euro, direkt zur Verbesserung des Studiums ausgegeben hat. NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart reagiert darauf nun mit der Aufforderung an die Hochschulen, die Gebühren nötigenfalls zu senken, wenn diese nicht zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden könnten. Darüber wollen wir jetzt näher reden. Guten Tag, Herr Pinkwart!

    Andreas Pinkwart: Guten Tag!

    Maleike: Wie werden Sie denn jetzt mit der Uni Köln weiter verfahren?

    Pinkwart: Ja, wir prüfen das. Die Universität zu Köln ist gebeten darzulegen, welche Gründe sie veranlasst haben, die Mittel, die sie eingenommen haben, jetzt noch nicht zeitnah in dem vollen Umfange zu verausgaben, sondern zurückzustellen ins nächste Jahr. Es ist ja nicht so, dass das Geld irgendwo in schwarze Kanäle, wie es dann so schön heißt, geflossen wäre, sondern nach dem Bericht der Hochschule eben noch nicht verausgabt worden ist, wohingegen das Gesetz sagt, es ist natürlich notwendig, dass es zeitnah zur Verbesserung von Studium und Lehre aufgewendet wird. Wobei zeitnah durchaus auch heißen kann, dass es im nächsten Semester erfolgt. Nur es muss eben auch dargelegt werden können, dass es dann auch im kommenden Jahr sinnvoll auch Verwendung findet für die Verbesserung von Studium und Lehre. Und dazu wird die Universität zu Köln uns eine entsprechende Mitteilung machen. Das werden wir auswerten und dann als Rechtsaufsicht unsere Schlussfolgerungen daraus ziehen.

    Maleike: Gibt es denn inzwischen noch weitere Fälle von, ich sage jetzt mal, unkorrekter Verwendung, die Ihnen bekannt geworden sind?

    Pinkwart: Wir haben immer wieder Hinweise bekommen. Ich habe das auch gestern in der Aussprache des Landtages noch mal sehr ausführlich darlegen können. Wir sind allen Hinweisen von Studierenden, aus der Öffentlichkeit nachgegangen, und alle bisherigen Vorwürfe, es sei zu einer missbräuchlichen Verwendung gekommen, konnten lückenlos aufgeklärt werden. Darüber hinaus greift auch bei uns die Geld-zurück-Garantie an mehreren Hochschulen, wo die Schiedskommissionen darüber befunden haben, dass Studierenden auch Studienbeiträge zurückgezahlt werden sollten, weil in den einzelnen Studiengängen eben die Qualität nicht so war, dass ein ordnungsgemäßes Studium möglich war. An den Hochschulen ist es dann auch zur Zurückzahlung von Studienbeiträgen gekommen. Also hier greifen auch die Mechanismen zur Qualitätssicherung, die wir in das Studienbeitragsgesetz eingearbeitet haben. Wir warten also nicht nur darauf, dass wir als Rechtsaufsicht aufgerufen werden, sondern die Studierenden haben darüber hinaus mit dem Instrument der Schiedskommission selbst die Möglichkeit – und ich habe sie gestern noch mal aufgerufen, auch das zu nutzen intensiv –, vor Ort auf bessere Bedingungen hinzuwirken. Die Gremien arbeiten, und sie sind offensichtlich auch erfolgreich in ihrem Tun, wobei die Anzahl der Eingaben mir auch signalisiert, dass insgesamt, bezogen auf über 430.000 Studierende bei den öffentlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, die überwiegende Zahl der Studierenden offensichtlich mit den Bedingungen gar nicht so unzufrieden sein kann.

    Maleike: Aber kommen wir noch mal zurück zum Kölner Fall, Herr Pinkwart: Was, wenn der Bericht nun nicht so ist, dass Sie sagen würden, der ist in Ordnung? Gibt es Sanktionsmöglichkeiten, die Sie dann zur Verfügung hätten?

    Pinkwart: Ich gehe erst mal davon aus, dass die Universität zu Köln ihrer Verantwortung auch in dieser Frage voll gerecht wird. Wir werden sehen, wie der Bericht abschließend aussieht, wie er zu bewerten ist. Und Sie können davon ausgehen, dass ich alle Möglichkeiten, die ich habe, nutzen werde, wenn das notwendig sein sollte, um darauf zu bestehen, dass das Studienbeitragsgesetz gerade auch mit der Zielsetzung, Verbesserung von Studium und Lehre damit zu erreichen, auch umgesetzt wird.

    Maleike: Ich will da noch mal ein bisschen nachbohren, welche Möglichkeiten sind das denn, die Sie haben?

    Pinkwart: Ich will jetzt nicht über die einzelnen Schritte mit Blick auf einen Einzelfall, den wir noch nicht aufgeklärt haben, sprechen, weil ich nicht den Eindruck damit vermitteln möchte, hier sei dazu schon entsprechend zu handeln. Aber es ist uns als Rechtsaufsicht möglich, dass das Gesetz auch zur Umsetzung kommt. Das heißt, dass die Mittel erstens nicht anderweitig eingesetzt werden dürfen. Für den Fall, dass das uns bekannt würde und auch nachgewiesen würde, müssten dieserlei Verbuchungen, die vorgenommen worden sind an den Hochschulen, rückgängig gemacht werden. Dann müssten andere Hochschulmittel für diese Aufgaben eingesetzt werden. Und in den Fällen, in denen offensichtlich die Beitragseinnahmen nicht zeitnah wirksam zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden können, müssen die Hochschulen dann auch eine Konsequenz daraus ableiten, indem sie noch mal über die Höhe ihres Beitrages auch neu entscheiden müssen.

    Maleike: Also wir warten natürlich erst mal ab, was in Köln tatsächlich passiert ist. Trotzdem die Frage: Ist da nicht auch ziemlich viel an Vertrauen zwischen Hochschule und Student verspielt worden?

    Pinkwart: Ja gut, das müssen wir jetzt im Einzelfall uns ansehen. Ich meine, wir haben ja 26 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, wir haben darüber hinaus Kunst- und Musikhochschulen, an denen zum Teil auch Studienbeiträge eingeführt worden sind. Und wir reden jetzt hier über Einzelfälle, an denen es offensichtlich, nach dem, was wir bisher sehen, noch nicht so gut läuft, wie wir uns das alle sicherlich wünschen, aber wir haben eben auch viele, viele andere Fälle, wo es ganz offensichtlich gut läuft. Und um auch hier eine Gesamtaufnahme gewinnen zu können, haben wir die Entscheidung getroffen, eine unabhängige Gutachtergruppe einzuladen, hier die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt zu evaluieren, das ist das Deutsche Studentenwerk, und das ist der Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. Beide sind von mir beauftragt worden, einen Gesamtbericht über die ersten anderthalb Jahre Studienbeitragseinnahmen in Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Wir erwarten den Bericht im Frühjahr des nächsten Jahres. Und ich glaube, das ist dann eine ganz wichtige Zwischenaufnahme, um dokumentieren zu können, wo läuft es noch nicht gut und wo läuft es aber vielleicht schon sehr gut. Denn eins ist ja auch klar und das ist gerade in Nordrhein-Westfalen wichtig: In der Vergangenheit spielten Studium und Lehre leider eine sehr untergeordnete Rolle, was wir dadurch auch zu spüren bekamen, dass wir eine hohe Abbrecherquote zu beklagen hatten, nur sehr wenige Studierende, die in der Regelstudienzeit überhaupt einen Abschluss haben schaffen können. Genau das wollen wir aber ändern. Und jetzt wird sich zeigen, auch durch eine solche Gesamtevaluation, ob wir nicht über Studienbeiträge dann doch Fortschritte erreichen können, wovon ich fest ausgehe, damit sich für die Studierenden in unserem Land etwas verbessert.