
Die Entscheidung der Universität sei für Voigt nicht nachvollziehbar. Der Ministerpräsident vertraue darauf, dass das Verwaltungsgericht die rechtlichen Fragen und die Bewertung des wissenschaftlichen Kerns seiner Arbeit objektiv klären werde, heißt es in der Stellungnahme aus Erfurt. Nach Angaben der Staatskanzlei kam ein von der Universität in Auftrag gegebenes unabhängiges externes Gutachten bereits im Februar vergangenen Jahres zu dem Ergebnis, dass die Dissertation eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstelle und kein Grund für den Entzug des Doktorgrads vorliege.
Die Vorwürfe gegen den CDU-Politiker kamen von einem selbsternannten österreichischen "Plagiatsjäger".
Diese Nachricht wurde am 28.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
