Paragraf 218
Ministerpräsidentin Rehlinger: Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht nehmen

Die saarländische Ministerpräsidentin Rehlinger hat sich dafür ausgesprochen, das Thema Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafrecht zu entfernen.

    Anke Rehlinger hält eine Rede bei einem SPD-Parteitag.
    Die Ministerpräsidentin des Saarlands, Anke Rehlinger (dpa / picture alliance / Michael Kappeler)
    Man brauche kein Strafrecht, sondern Regelungen, Informationen und die Möglichkeit zur Reflexion, sagte die SPD-Politikerin der Katholischen Nachrichten-Agentur am Rande einer Fachveranstaltung in Neunkirchen. Sie würde sich wünschen, dass man die Kraft fände, sich noch einmal an den Paragraf 218 heranzuwagen. Es gehe dabei unter anderem darum, Sicherheit für die Frauen zu schaffen, betonte Rehlinger.
    Paragraf 218 des Strafgesetzbuches legt fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, aber bis zur zwölften Woche straffrei bleibt, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat.
    Diese Nachricht wurde am 04.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.