
Claus sagte dem Evangelischen Pressedienst, der Vorstoß sei eine entscheidende Wende. IP-Adressen seien oft der einzige Schlüssel, um Täter und Täterinnen nachverfolgen zu können. Gerade wenn Ermittlungsbehörden Hinweise auf bislang unbekanntes Material hätten, könne der genutzte Rechner über IP-Adressen identifiziert werden. So könnten Pädokriminelle gestoppt und gefährdete Kinder aus akuten Missbrauchskonstellationen befreit werden.
Auch der Deutsche Richterbund begrüßt die Pläne der Bundesregierung. Die von der schwarz-roten Koalition versprochene Sicherheitswende nehme Konturen an, sagte Bundesgeschäftsführer Rebehn. Er zeigte sich zudem überzeugt, dass der vorgestellte Gesetzentwurf den Vorgaben des Europäischen Gerichtshof entspreche.
Kritik vom Deutschen Anwaltverein
Kritik kam vom Deutschen Anwaltverein. Hauptgeschäftsführerin Ruge sagte, es handele sich um eine Art Vorratsdatenspeicherung. Diese anlasslose Massenüberwachung sei ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte.
Mehrere Medien hatten zuvor berichtet, dass die Bundesregierung an einem neuen Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung arbeitet. Demnach sollen Internetanbieter künftig drei Monate lang die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern.
Diese Nachricht wurde am 22.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
