
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland beschloss einstimmig eine entsprechende Richtlinie. Diese sieht vor, dass Missbrauchsopfer pauschal 15.000 Euro erhalten sollen, wenn eine strafbare Tat vorliegt - auch, wenn diese bereits strafrechtlich verjährt ist. Ein ergänzender Betrag soll sich an der Schwere der Tat und den jeweiligen Trauma-Spätfolgen der Betroffenen orientieren und keine Obergrenze haben, wie es bislang häufig der Fall war. Die Ratsvorsitzende Fehrs bezeichnete es als nicht hinnehmbaren Zustand, dass es in den Landeskirchen immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Anerkennung ähnlicher Taten gekommen sei.
Vertreter von Betroffenenverbänden lobten die neue Regelung. Sie soll im kommenden Jahr in Kraft treten.
Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.