Europäisches Parlament
Misstrauensantrag gegen EU-Kommission

Die EU-Kommission von Präsidentin von der Leyen muss sich im Europäischen Parlament einem Misstrauensvotum stellen.

    Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, spricht anlässlich einer Medienkonferenz im Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel.
    EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss sich einem Misstrauensantrag stellen. (Anna Ross/dpa)
    Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur unterrichtete Parlamentspräsidentin Metsola die Fraktionsvorsitzenden darüber. Der rechtsgerichtete rumänische Abgeordnete Piperea teilte mit, dass fast 80 Abgeordnete den Antrag unterstützen. Damit muss über ihn in der kommenden Woche debattiert und abgestimmt werden. Aus welchen Fraktionen die Unterstützer des Antrags kommen, ist noch nicht bekannt. In dem zweiseitigen Text werden der Kommission unter anderem mit Blick auf die Corona-Politik Intransparenz und Missmanagement vorgeworfen.

    Misstrauensvotum gegen EU-Kommission gab es schon sieben Mal

    Ein Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission muss von mindestens zehn Prozent der Abgeordneten im europäischen Parlament eingereicht werden. Stimmen dann zwei Drittel der Abgeordneten dafür, muss die EU-Kommission geschlossen zurücktreten.
    Ein Misstrauensvotum gegen die EU-Kommission gab es bereits sieben Mal, jedoch wurden die Anträge stets vom Parlament abgelehnt. Zuletzt gab es 2014 einen Misstrauensantrag gegen die Kommission unter dem damaligen Präsidenten Juncker. Der Antrag wurde mit einer großen Mehrheit abgelehnt. Beantragt hatten ihn die rechtspopulistische EFDD-Fraktion sowie fraktionslose Abgeordnete als Reaktion auf die sogenannten "Lux Leaks". Die Enthüllungen legten damals fragwürdige Steuervermeidungspraktiken in Luxemburg offen. Junker war bis 2013 Premierminister von Luxemburg.
    Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.