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Mit der Reform aus der Krise

"Skrupellos", "peinlich", "kriminell", "mafiös" – allesamt Attribute, die im Zusammenhang mit den Parteispendenskandalen der vergangenen Monate gefallen sind – auch mit dem jüngsten. Er datiert vom Montag, den 4. März 2002 und spielt in Köln – bei der dortigen SPD. Der Deutschlandfunk meldete in seinen 18-Uhr-Nachrichten:

Gode Japs |
    Als Konsequenz aus der Schmiergeld-Affäre hat der Vorsitzende der Kölner SPD-Ratsfraktion, Rüther, alle politischen Ämter niedergelegt. Hintergrund sind Vorwürfe, der Politiker sei in einen Spendenskandal um den Bau einer Kölner Müllverbrennungsanlage verstrickt.

    Es geht um Beträge von – bislang - rund 400.000 Euro. Die Bargeld-Summe wurde gestückelt, um die Herkunft zu verschleiern, eine schwarze Kasse angelegt: Eindeutige Verstöße gegen das Parteiengesetz. Aber es kommt noch schlimmer: Der Verdacht besteht, dass ein Entsorgungs-Unternehmen in den 90er Jahren dem Vorsitzenden der Kölner SPD-Ratsfraktion Norbert Rüther die Gelder zugeschoben hat, um den Zuschlag für den Kauf einer 800 Millionen Mark teuren Müllverbrennungsanlage in Köln zu erhalten: Schmiergeld also. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, spricht von Bestechungsgeldern in zweistelliger Millionenhöhe.

    Kein kleiner Fisch – auch nicht im Vergleich zur bislang wohl größten Parteispendenaffäre in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die mit den Namen der CDU-Politiker Helmut Kohl, Walter Leisler-Kiep, Manfred Kanther und Roland Koch umschrieben ist. Diese Lawine gerät am 4. November 1999 ins Rollen. In den 23-Uhr-Nachrichten des Deutschlandfunks heißt es:

    Das Amtsgericht Augsburg hat offenbar Haftbefehl gegen den früheren CDU-Schatzmeister Kiep erlassen. Mehrere Zeitungen und die Deutsche Presseagentur berichten, der 73jährige sei seit gestern zur Fahndung ausgeschrieben.

    Der Haftbefehl wird 18 Tage später wieder aufgehoben. Aber der Vorwurf bleibt: Leisler-Kiep hat 1991 eine Million Mark in bar als Spende an die CDU vom Waffenhändler Schreiber erhalten und diese weder weitergeleitet noch versteuert.

    Wenige Wochen nach dem Haftbefehl gegen Leisler-Kiep räumt der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler ein: Die Partei hat in der Ära Kohl "schwarze Konten" geführt. Am 16. Dezember 1999 schlägt dann die Bombe ein. Die Spitzenmeldung in den 23-Uhr Nachrichten:

    Der ehemalige CDU-Vorsitzende Kohl hat zugegeben, mehrere Jahre lang Spenden für die CDU gesammelt und nicht ordnungsgemäß ausgewiesen zu haben. Im ZDF bezifferte er die Summe auf 1,5 bis zwei Millionen Mark.

    Die Namen der Spender nennt der Alt-Kanzler bis heute nicht. Die CDU gerät durch diesen Spenden-Skandal in ihre bislang schwerste Krise.

    Bei allen Unterschieden im Detail. Alle Beschuldigten – ob der SPD-Mann Rüther oder die CDU-Politiker Kohl und Kiep, sie haben wissend, bewusst und vorsätzlich gegen das Parteiengesetz verstoßen.

    Das soll in Zukunft schwieriger werden. Morgen will der Bundestag in abschließender Lesung das Parteiengesetz novellieren, neu fassen. Hierzu hatte eine von Bundespräsident Johannes Rau eingesetzte Kommission bereits im Sommer vergangenen Jahres Vorschläge erarbeitet. Zwei Gesetzentwürfe wurden vorgelegt: einer von der CDU, einer von SPD und Grünen. Beide wurden Mitte Dezember 2001 in erster Lesung im Bundestag beraten.

    Eine Annäherung war zunächst allerdings nicht in Sicht. Doch in den letzten Tagen zeigten sich Koalition und Union kompromissbereit. Anfang dieser Woche einigten sich die Fraktionen – mit Ausnahme der PDS - auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf. Als Hauptziel der Novelle nennen die Bundestags-Parteien "mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung". Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Wilhelm Schmidt weiter:

    Wir wollen die Bilanzierungsvorschriften intensivieren. Die Offenlegung aller Einzelheiten des Geschäftsgebarens einer Partei müssen auf den Tisch. Wir wollen darüber hinaus auch die Nachprüfbarkeit über unabhängige Wirtschaftsprüfer verschärfen und verstärken. Und der dritte Punkt ist, die Sanktionen zu verschärfen und sie überhaupt in das Gesetz einzuführen, wenn jemand gegen das Strafrecht in dieser Form verstößt.

    Das ist die wohl spektakulärste Änderung: Die Koalition will einen Straftatbestand einführen: bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Parteiengesetz. Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen:

    Jede vorsätzlich falsche Rechnungslegung ist unter Strafe gestellt, unter Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

    Also mit bis zu drei Jahren Haft kann bestraft werden, wer Rechenschaftsberichte frisiert, wer Spenden stückelt und falsch verbucht. Damit werden Parteien den Bürgern, aber auch Aktiengesellschaften und GmbHs gleichgestellt. Denn jedem Steuerzahler, der seine Einkünfte vorsätzlich verschleiert, droht Gefängnis. In Zukunft gilt das nicht nur, wie ursprünglich geplant - auf Bundes- und Landesebene, sondern auch in den Kreisen und Kommunen. Eine Konsequenz aus dem Kölner SPD-Spendenskandal.

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte zunächst Bedenken gegen die Einführung eines Straftatbestands. Aber der für das Parteiengesetz zuständige Unions-Sprecher Norbert Röttgen signalisierte bereits vor Wochen Zugeständnisse:

    Wir können darüber reden. Für uns ist nur wichtig, dass wir erkennen, dass die Repression nicht das Wichtigste ist. Wichtiger ist, dass wir vorbeugende Vorschriften machen. Wir wollen vorbeugend handeln.

    Diese Bedenken wurden in der Nacht zum Dienstag durch eine präzisere Formulierung ausgeräumt. Der Düsseldorfer Parteienforscher Ulrich von Alemann hält die Einführung des Strafandrohung für die wichtigste Neuerung im Parteiengesetz:

    Die neue Version des Parteiengesetzes hat eine ganz große Änderung eingeführt, dass endlich Vergehen gegen das Parteiengesetz wirklich strafrechtlich bestraft werden können wie bisher zum Beispiel Bilanzfälschung. Und das ist ein wesentlicher Schritt.

    Zu einer etwas anderen Bewertung kommt die Hamburger Politikwissenschaftlerin Christine Landfried. Auch sie beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit Fragen der Parteienfinanzierung. Ihre Befürchtung: die potentielle Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wird in der Praxis ins Leere laufen. Sie favorisiert einen zeitlich befristeten Verlust der Wählbarkeit für alle Politiker, die das Parteiengesetz verletzen. Doch diesen Vorschlag wollten sich die Parteien nicht zu eigen machen.

    Dafür werden die finanziellen Sanktionen bei verschleierten Einnahmen verschärft. Bei rechtswidrigen Spenden sollte ursprünglich der dreifache Spendenbetrag als Strafe gezahlt werden. Doch das ging der Union zu weit. Norbert Röttgen:

    Sanktionen dürfen auch nicht unverhältnismäßig sein. Wenn etwa die SPD um sagen wir mal 50 Millionen Euro den Wert ihrer Beteiligung falsch angibt, dann kann man nicht 150 Millionen Euro als Strafe nehmen, sondern dann ist dieser einfache Betrag eine realistische Sanktion.

    Koalition und Union haben sich jetzt auf einen Mittelweg verständigt: Wenn das Vermögen einer Partei nicht korrekt ausgewiesen wird, muss die Partei mit einer Buße in Höhe des zweifachen Fehlbetrages rechnen. Bei falschen Angaben über Haus- und Grundvermögen oder über Unternehmensbeteiligungen soll die Buße ein Zehntel des nicht aufgeführten oder falsch angegebenen Wertes betragen.

    Als Konsequenz aus der hessischen CDU-Spendenaffäre sieht das Gesetz eine weitere Neuerung vor: Erbschaften und Vermächtnisse dürfen in Zukunft nicht mehr anonym unter "sonstigen Einnahmen" verbucht werden. Sie müssen veröffentlicht werden. Das gilt für die Höhe sowie für den Namen und die letzte Anschrift des Erblassers.

    Auch Spenden öffentlicher Unternehmen sollen verboten werden. Wilhelm Schmidt:

    Das macht sehr viel Sinn, weil natürlich durch die Verbindung, die oftmals auch besteht zwischen den Aufsichtsgremien solcher öffentlicher Unternehmen und den handelnden Personen in Parteien, dass das dann doch zumindest ab und zu anrüchig war und auch ist. Und von daher wollen wir jeden Anschein vermeiden, dass das zu irgendwelchen Koppelgeschäften geführt wird.

    Der Praxis der schwarzen Koffer wollen Koalition und Opposition ebenfalls einen Riegel vorschieben. Bislang gibt es bei Bargeldspenden keine Grenzen. Künftig werden diese nur noch bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr zugelassen. Norbert Röttgen:

    Barspenden sind ihrer Art nach transparenzwidrig. Man kann den Geldfluss, die Herkunft nicht sicherstellen, nicht dokumentieren, nicht verfolgen. Und darum ist unser Vorschlag, dass Barspenden ab 1.000 Euro, unzulässig sind.

    Weitere neue Restriktionen sind geplant: Einflussspenden und Dankeschön-Spenden nach Kölner Muster werden verboten. Anonyme Spenden dürfen nur noch bis zu einer Höchstsumme von 500 Euro angenommen werden. Großspenden von über 50.000 Euro müssen künftig "unverzüglich" dem Bundestagspräsidenten gemeldet und "zeitnah" veröffentlicht werden.

    Das reicht der Hamburger Politikwissenschaftlerin Christine Landfried nicht. Sie hätte gerne als Konsequenz aus den Parteispendenaffären die Einführung einer Höchstgrenze für Spenden gesehen. Ein Verbot hoher Spenden wäre viel sinnvoller als lediglich ein wenig mehr Transparenz. Dennoch, ihr Düsseldorfer Kollege Ulrich von Alemann ist überzeugt:

    Der jetzt vorgelegte Entwurf enthält ganz wesentliche Verbesserungen, auch wenn er nicht in allen Punkten noch weitergehenden Vorschlägen entspricht.

    Ein Streitpunkt zwischen den Koalitionsparteien und der Union waren bis zuletzt die Verbandsspenden. Rot-Grün wollte ein Verbot dieser Spenden erreichen, von denen vor allem CDU und FDP profitieren. Sie sind nun weiterhin erlaubt, allerdings nur, wenn das Geld dem Verband nicht von einem Unternehmen zugeleitet wurde – mit der Maßgabe, es an eine Partei weiterzureichen.

    Der rot-grüne Gesetzentwurf sah ursprünglich auch eine Erweiterung der Parteienfinanzierung vor. Es sollte erlaubt werden, dass Unternehmen aus dem europäischen Ausland den deutschen Parteien Spenden geben dürfen. Doch dem widersetzte sich die CDU/CSU – das Vorhaben wurde gestrichen. Norbert Röttgen:

    Ich halte das für einen unvorstellbaren Gedanken, dass wir es erlauben, dass Unternehmen oder auch Unternehmer des europäischen Auslandes auf die deutsche Innenpolitik Einfluss nehmen, indem sie Parteien finanzieren, Parteien unterhalten, fördern. Das halte ich für einen völlig falschen Vorschlag. Da sehe ich größte Gefahren und kann mir wirklich nicht erklären, was SPD und Grüne reitet, einen solchen Vorschlag zu machen.

    Kontrovers wurden lange Zeit auch die Vorschläge zu den Vorschriften für die Rechnungslegung der Parteien diskutiert. Die CDU hielt es für den entscheidenden Fehler des Koalitions-Entwurfs, dass dort das jetzige , in ihren Augen unpraktikable und transparenzwidrige Mischmasch von Rechnungslegungsvorschriften beibehalten werden sollte. Norbert Röttgen:

    Das ist etwas, von dem die Wirtschaftsprüfer sagen, das können wir gar nicht anwenden. Auf dieser Vorschriftenbasis können wir Transparenz nicht kontrollieren und nicht herstellen. Und darum ist unser Vorschlag, dass wir die Parteien dem Standard unterwerfen, der für Unternehmen gilt, nämlich die Rechnungslegung, das Transparenzrecht der Unternehmen, wie es im Handelsgesetzbuch festgelegt ist.

    Die Koalition hatte schließlich gegen eine konkretere Rechnungslegung nichts mehr einzuwenden. Der jetzt gefundene Kompromiss sieht indirekt eine Prüfung nach dem Unternehmensrecht vor, betont Wilhelm Schmidt:

    Nur, wir müssen jetzt keine Querverweise auf Handelsgesetzbuch oder ähnliches machen, weil das eine Verkomplizierung ist. Es ist aber im Prinzip im Gesetz hier die gleiche Form angelegt, wie sie auch im Handelsrecht üblich ist.

    Ein weiterer Streitpunkt zwischen Koalition und CDU/CSU war die wirtschaftliche Tätigkeit und die Beteiligung der Parteien an Unternehmen. Die Koalition machte sich hier die Position der unabhängigen Expertenkommission zu eigen und lehnte Beschränkungen oder gar Verbote in diesem Bereich ab.

    Das sah die Union völlig anders. Sie wollte Unternehmensbeteiligungen von Parteien am liebsten ganz verbieten. Norbert Röttgen:

    Es ist nach meiner festen Überzeugung eine fällige Grundsatzfrage unserer Parteiendemokratie. Wofür sind die Parteien da? Es ist eine Frage der Begrenzung von Macht von Parteien, eine Frage von Gewaltenteilung und von Chancengleichheit. Im Fall der SPD, die ja die Unternehmerpartei in Deutschland ist, kommt in einer Hand zusammen: staatliche Macht, politische Macht, wirtschaftliche Macht und publizistische Macht.

    Vor allem die zahlreichen Beteiligungen der SPD an Presseunternehmen sind der Union ein Dorn im Auge:

    Nach unserer Auffassung sind dafür die Parteien nicht da. Die sollen Politik machen, Probleme lösen. Sie sitzen im Parlament. Aber sie sollen sich nicht krakenartig in jede Machtposition von Gesellschaft und Staat entwickeln. Das ist Übermacht. Das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung und es widerspricht auch dem Gebot der Chancengleichheit zwischen den Parteien. Und wir sind der Auffassung, dass sich die Parteien reduzieren und konzentrieren sollen auf die Aufgabe, für die sie da sind und nach dem Grundgesetz geschaffen sind.

    Wenn es um Unternehmensbeteiligungen der Parteien und deren Beschneidung geht, dann hat die Union die FDP an ihrer Seite. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Max Stadler:

    Die FDP hat eigene Vorschläge dazu vorgelegt, die übrigens in vielen Teilen eher mit dem Entwurf der SPD als mit dem der Union übereinstimmen. Allerdings müssen wir in einem entscheidenden Punkt bei der SPD noch dafür werben, dass die eigenen Interessen gegenüber dem übergeordneten Prinzip hintangestellt werden. Unternehmensbeteiligungen von Parteien sind und bleiben problematisch, besonders wenn sie den Medienbereich betreffen.

    Ein Werben bei der SPD in dieser Frage hatte keinen Erfolg. SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier denkt nicht daran, auf Unternehmensbeteiligungen zu verzichten:

    Wir sind in unserer Parteigeschichte dreimal durch politische Aktionen enteignet worden: durch das Sozialistengesetz, durch die Nazis und durch die Zwangsvereinigung 1946. Unser Vermögen ist ehrlich erworben. Wir werden von der Wirtschaft nicht in dem Maße wie sie unterstützt. Wir vermehren es durch legale unternehmerische Tätigkeit. Glauben Sie nicht, dass wir diese über 100jährige Geschichte durch einen kalten Gesetzesakt beseitigen lassen. Das Grundgesetz ist auf unserer Seite.

    Den Vorwurf, die SPD enteignen zu wollen, weist die CDU allerdings weit von sich. Ihr geht es ausschließlich um Gewaltenteilung, Begrenzung von Macht und Chancengleichheit, betont Norbert Röttgen:

    Enteignen will die SPD gar keiner, weil vorgesehen ist, dass sie sich im Laufe einer Frist von mehreren Jahren einfach trennen muss von dem Engagement insbesondere in Zeitungen, in Medien. Und sie soll ihr Geld sonst wo anlegen. Keiner will der SPD einen Pfennig wegnehmen. Sie soll Bundesschatzbriefe kaufen, Aktien kaufen, sonst was damit machen. Sie soll auch weiter reich sein damit. Aber sie soll eben nicht diese Verquickung von politischer und publizistischer Macht weiter haben.

    Eine Verquickung von politischer und publizistischer Macht sieht Wilhelm Schmidt bei der SPD und ihren unternehmerischen Aktivitäten im Medienbereich nicht:

    Nein. Wir wollen das, was wir dort wirtschaftlich machen, nicht zur Medienmacht ausnutzen. Und wer einmal die deutsche Presselandschaft oder die Rundfunklandschaft sieht, kann das ganz schnell nachvollziehen. Es gibt keine Partei, die zur Zeit unter solchem Druck steht, öffentlich betrachtet, und unter solchem Trommelfeuer der Medien wie die SPD und ihre Regierung. Also, da kann irgendetwas nicht stimmen mit der Darstellung, die die CDU/CSU da immer macht.

    In der Frage der Unternehmensbeteiligungen werden Sozial- und Christdemokraten keinen gemeinsamen Nenner finden. Aber die SPD hat sich immerhin auf Drängen der Union bereit erklärt, ihre Vermögens- und Medienbeteiligungen in den Rechenschaftsberichten übersichtlicher auszuweisen und dabei auch die Titel der Zeitungen aufzuführen, an denen sie mit mehr als zwanzig Prozent beteiligt ist. Der Verkehrswert der Beteiligungen muss alle fünf Jahre neu geschätzt werden. Wer diesen Wert falsch angibt, muss von der Differenz zwischen angegebenem und tatsächlichem Wert zehn Prozent an den Bundestag abführen. Wer Einkünfte aus Vermögen verschweigt, muss das Doppelte des Verschwiegenen abführen.

    Damit ist der Weg frei für ein einvernehmliches Parteiengesetz. Doch alle Beteiligten wissen: Gegen kriminelle Energien und Phantasien ist kein Gesetzeskraut gewachsen, Verstöße gegen das Parteiengesetz wird es auch in Zukunft geben. Die Zielrichtung des neuen Gesetzes indes ist klar. Noch einmal Wilhelm Schmidt von der SPD:

    Transparenz, das heißt, etwas mehr Klarheit bei der Veröffentlichung der Parteifinanzen, der Bilanzierung, der Offenlegung der Bilanzen und auch der Nachprüfbarkeit.

    Norbert Röttgen von der CDU:

    Wir müssen endlich nachvollziehbare handhabbare Transparenzregeln haben. Wir brauchen zweitens ein umfassendes Sanktionssystem.