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Mit Risiko zum späten Mutterglück

Medizin. - Wer jenseits der Wechseljahre einen unerfüllten Kinderwunsch hegt, kann sich diesen bislang nur im Ausland erfüllen. Denn hierzulande verbietet das Embryonenschutzgesetz die Spende von Eizellen. Aus gutem Grund, denn eine späte Schwangerschaft ist für Mutter und Kind sehr gefährlich.

Marieke Degen im Gespräch mit Professor Klaus Diedrich | 03.12.2007
    Marieke Degen: Herr Professor Diedrich, Sie sind Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und selbst Reproduktionsmediziner. Ist es wirklich so einfach, lange nach Eintritt der Menopause schwanger zu werden?

    Klaus Diedrich: Diese Behandlung ist sehr aufwändig und schwierig. Man muss zunächst eine Eizellspenderin finden. Dies geht nur im Ausland. Dann muss man von dieser Eizellspenderin Eizellen gewinnen, das erfolgt durch eine Punktion der Eibläschen im Eierstock der Spenderin. Es müssen dann diese Eizellen befruchtet werden mit den Samenzellen des Mannes. Anschließend muss dann nach der Befruchtung der Embryo in die Gebärmutter zurückgesetzt werden, in der Hoffnung, dass er sich dort eingepflanzt.

    Degen: Das hat ja alles jetzt funktioniert in dem Fall der 64jährigen Deutschen. Wie muss ich mir denn konkret die Schwangerschaft einer Frau vorstellen, die Mitte 60 ist?

    Diedrich: Zunächst muss man sagen, es ist schon fast ein Jackpot, dass diese Frau schwanger geworden ist. Die Chancen, in diesem Alter auch auf diesem Weg zu einer Schwangerschaft zu kommen, sind sicherlich deutlich unter fünf Prozent. Wenn Sie dann zu einer Schwangerschaft gekommen ist in dem Alter von 64 Jahren, so ist diese Schwangerschaft mit vielen Risiken behaftet. Es gibt schwangerschaftsbedingte Erkrankungen wie zum Beispiel einen Diabetes, wie zum Beispiel den Bluthochdruck und auch Wassereinlagerungen. Dieses tritt insbesondere und auch in höheren Schweregraden auf bei älteren Patientinnen.

    Degen: Ergeben sich auch Gefahren für das Kind aus so einer späten Schwangerschaft?

    Diedrich: In der Schwangerschaft selbst besteht die Gefahr, dass es als Folge eines Diabetes und als Folge eines Bluthochdrucks auch zu einer Mangelversorgung über den Mutterkuchen des Kindes kommen kann und damit dieses Kind in der Gebärmutter schon durch eine Mangelernährung auch mit Sauerstoff gefährdet ist.

    Degen: Die offizielle Grenze einer solchen Behandlung in Deutschland ist Jahr das fünfundvierzigste Lebensjahr. Wo würden Sie denn persönlich aus ihrer Praxis heraus die Grenze ziehen?

    Diedrich: Ich persönlich würde mich an diesem Unternehmen mit einer 64 jährigen Patientin nicht beteiligen. Ich würde sagen, die Grenze, die sich jeder Arzt letztlich auch selbst setzen muss, sehe ich, wenn die Funktion des Eierstocks der Patientin selbst eine Gewinnung von eigenen Eizellen nicht mehr zulässt. Das heißt, so um das 40. bis 45. Lebensjahr.

    Degen: In Deutschland, das hatten Sie eingangs erwähnt, ist die Leihmutterschaft verboten, ist auch die Eizellspende verboten. Und deswegen gehen ja viele ältere Frauen ins südosteuropäische Ausland, um sich dort behandeln zu lassen. Jetzt sind da die medizinischen Standards nicht unbedingt die besten, wäre es dann nicht besser, zumindest die Eizellespende in Deutschland zu legalisieren und damit auch diesen älteren Frauen eine bessere Behandlung zu ermöglichen?

    Diedrich: Zunächst vielleicht zur Eizellespende im Osten Europas: ich sehe hier für unsere Patientinnen, die dorthin reisen, für die Behandlung eine zusätzliche große Gefahr, weil hier sicherlich nicht mit denselben Qualitätsstandards gearbeitet wird wie in Deutschland. Es ist die Frage der Infektion, es ist die Frage der Narkosezwischenfälle bei der Operation - zusätzliche Gefahren, denen man sich meiner Meinung nach nicht aussetzen sollte. Die Frage der Situation in Deutschland: ich persönlich halte das Embryonenschutzgesetz an diesem Punkt für hilfreich, wenn es um die 64jährige Schwangere geht, die wir dann hier in Deutschland nicht behandeln dürfen. Aber es gibt andere Situationen, zum Beispiel eine 22jährige Patientin, deren Eierstöcke vielleicht aus bösartigen Gründen entfernt werden mussten, die dann irgendwann doch einen Kinderwunsch hat. Und hier wäre es sicherlich hilf- und segensreich, wenn diese Frau mit einer Eizellspende behandelt werden könnte, ähnlich wie ja auch bei Unfruchtbarkeit des Mannes die Samenzellspende eines Spenders durchaus zulässig ist in Deutschland. Man müsste dies individuell entscheiden und nicht so rigoros, wie es das Gesetz in Deutschland derzeit tut.