
Die Etatgesetzgebung stehe ausschließlich dem Deutschen Bundestag und den gewählten Abgeordneten zu. Daher sei ein Mitgliederbegehren juristisch nicht zulässig, das die SPD-Parlamentarier auffordern soll, einem Haushaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen. Die Initiatoren hatten mögliche Kürzungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit verhindern wollen. Hintergrund sind die derzeit laufenden Verhandlungen in der Ampel-Koalition über den Bundeshaushalt des kommenden Jahres.
Das von der linken Gruppierung Forum DL21 eingereichte Mitgliederbegehren war auch von der Nachwuchsorganisation Jusos und der Senioren-Arbeitsgemeinschaft 60 plus unterstützt worden.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.