Was Richard Zehner mit einem freundlichen Lächeln und so blumigen Begriffen wie Blutsee, Leichenliegezeit oder forensische Insektenkunde schildert, dürfte so manchem einen kalten Schauer den Rücken hinunter treiben. Jetzt entdeckte der Leiter des rechtsmedizinischen DNS-Labors an der Universität Frankfurt eine neue Technik, um menschliches Erbgut nachzuweisen – und zwar in Fliegenmaden. Sie und andere Insekten halten inzwischen regelmäßig als Kronzeugen für Rechtsmediziner her, denn welche Insekten auf und von einem Leichnam leben sowie das Entwicklungsstadium von Maden geben Experten Aufschluss etwa darüber, wie lange ein Körper bereits tot ist. Doch Zehner schaut noch genauer hin und seziert den Fliegennachwuchs akribisch: "Wir entnehmen den Maden ihr Speicherorgan für Nahrungsmittel. Diesen so genannten Kropf, der gefüllt ist mit menschlichen Gewebe, untersuchen wir anschließend mit genetischen Analysen." So kann eine Made über einen genetischen Fingerabdruck aus nur 200 Basenpaaren einem bestimmten Leichnam sicher zugeordnet werden. Zwar sei das Verfahren bislang noch nicht angewandt worden, doch es könne etwa dazu verwandt werden, um zu belegen, dass an einem bestimmten Ort eine Leiche gelegen hat, bevor sie von den Tätern wieder entfernt wurde.
Doch es muss nicht immer nur um Blutrünstiges gehen. So suchte beispielsweise Susanne Hummel nach Methoden, um die Haarfarben von Bronzezeitmenschen zu bestimmen. Fündig wurde die Paläogenetikerin von der Universität Göttingen im Erbgut: "Auf dem Chromosom 16 liegen bestimmte genetische Abschnitte, so genannte Marker, die Angaben zu der Haarfarbe liefern. Daraus können wir sehen, ob ein Mensch dunkle oder helle Haare hatte. Waren sie hell, dann können wir sogar bestimmen, ob das Haar rot oder blond war." Nach den Genen für braun, brünett oder schwarz fahnden die Wissenschaftler indes noch. Das Verfahren wurde so weit verfeinert, dass auch aus weitgehend zerstörtem Erbmaterial noch die Haarfarbe ermittelt werden kann. So können Rechtsmediziner auch noch aus einer Zigarettenkippe oder einem Blutstropfen die Haarfarbe von Opfer oder Täter herausfinden.
Gänzlich unblutig hingegen forscht von Petra Grubwieser. An Airbags von Unfallfahrzeugen suchte die Ärztin vom Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Innsbruck nach Spuren der Fahrer. Fündig wurde Grubwieser, nachdem sie die Gasbeutel mit ultraviolettem Licht beschien: Fluoreszierende Flecken wiesen auf Hautzellen jener Menschen hin, die wirklich bei dem Unfall auf dem Fahrersitz saßen. Denn allzu gerne geben Unfallverursacher, die bei der Tat unter Alkoholeinfluss standen, einen nüchternen Beifahrer an, um so den drohenden Führerscheinentzug zu vermeiden. Jetzt aber genügt ein routinemäßiger DNS-Test, um den wirklichen Fahrer zu bestimmen. "Die Erfolgsquote ist durch den Airbag deutlich höher, denn der Abrieb von Zellen ist darauf viel größer als auf Lenkrad oder Schaltknüppel", so Grubwieser.
[Quelle: Hartmut Schade]
Doch es muss nicht immer nur um Blutrünstiges gehen. So suchte beispielsweise Susanne Hummel nach Methoden, um die Haarfarben von Bronzezeitmenschen zu bestimmen. Fündig wurde die Paläogenetikerin von der Universität Göttingen im Erbgut: "Auf dem Chromosom 16 liegen bestimmte genetische Abschnitte, so genannte Marker, die Angaben zu der Haarfarbe liefern. Daraus können wir sehen, ob ein Mensch dunkle oder helle Haare hatte. Waren sie hell, dann können wir sogar bestimmen, ob das Haar rot oder blond war." Nach den Genen für braun, brünett oder schwarz fahnden die Wissenschaftler indes noch. Das Verfahren wurde so weit verfeinert, dass auch aus weitgehend zerstörtem Erbmaterial noch die Haarfarbe ermittelt werden kann. So können Rechtsmediziner auch noch aus einer Zigarettenkippe oder einem Blutstropfen die Haarfarbe von Opfer oder Täter herausfinden.
Gänzlich unblutig hingegen forscht von Petra Grubwieser. An Airbags von Unfallfahrzeugen suchte die Ärztin vom Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Innsbruck nach Spuren der Fahrer. Fündig wurde Grubwieser, nachdem sie die Gasbeutel mit ultraviolettem Licht beschien: Fluoreszierende Flecken wiesen auf Hautzellen jener Menschen hin, die wirklich bei dem Unfall auf dem Fahrersitz saßen. Denn allzu gerne geben Unfallverursacher, die bei der Tat unter Alkoholeinfluss standen, einen nüchternen Beifahrer an, um so den drohenden Führerscheinentzug zu vermeiden. Jetzt aber genügt ein routinemäßiger DNS-Test, um den wirklichen Fahrer zu bestimmen. "Die Erfolgsquote ist durch den Airbag deutlich höher, denn der Abrieb von Zellen ist darauf viel größer als auf Lenkrad oder Schaltknüppel", so Grubwieser.
[Quelle: Hartmut Schade]