Die HAW wird sich so verhalten, wie das in einem Rechtsstaat das Normale ist. Sie wird Herrn Mzoudi immatrikulieren und zum Studium wieder zulassen. Das Hauptsacheverfahren läuft weiter, da kann dann gegebenenfalls noch mal nachgeschaut werden, ob denn diese Argumentation des Gerichtes trägt. Aber im Moment müssen wir uns einfach daran halten und werden das auch tun. Herr Mzoudi ist für uns, sobald er denn immatrikuliert ist, ein Student wie alle anderen auch.
Der 31jähriger Marokkaner hatte bereits zwölf Semester Elektrotechnik und Informationstechnik an der zweitgrößten Hochschule in Hamburg studiert. Die HAW hatte bei der Ablehnung seines Immatrikulationsantrages argumentiert, dass Studierende, die länger als acht Semester studiert haben, nicht wieder zugelassen werden könnten. Diese Argumentation hatte das Oberverwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung verworfen. Zudem hatte die HAW auf die fundamentalistisch-islamistische Einstellung des Studenten verwiesen. Einen El-Kaida-Sympathisanten wolle man an der Hochschule nicht haben.
Michael Stawicki: Die Grundhaltung ist nicht das zentrale Problem. Das zentrale Problem ist die Teilnahme am Ausbildungscamp der Al Kaida, was er zugegen hat vor dem Gericht, was ihn am Ende aber freigesprochen hat. Das sind Dinge, wo ich glaube, eine Hochschule mit einer so liberalen und aufgeklärten Haltung wie HAW Hamburg das ist, kann so etwas nicht akzeptieren. Die Gedanken die da hinter stehen, diese Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Das ist nichts, wofür wir stehen und deshalb waren wir der Meinung, dass Herr Mzoudi nicht weiter studieren solle. Aber die juristische Argumentation ist nun mal eine andere. Da können wir nur feststellen, was das OVG gesagt hat.
Auch dieses Argument beeindruckte die Richter nicht. Auch der Asta der HAW vertritt den Standpunkt, dass es nicht Aufgabe der Hochschule sei, über Mzoudi zu befinden. Asta-Sprecher Björn Karesch findet es in Ordnung, dass Mzoudi ab dem 20. September, wenn das Wintersemester beginnt, wieder an der HAW studieren kann.
Von der Person mal unabhängig fühlen wir unsere Meinung, die wir schon immer hatten bestätigt, nämlich dass nur Gerichte entscheiden sollen, wer Schuld oder Unschuld hat können. Das hat keine Hochschule zu entscheiden, auch wir haben das nicht zu entscheiden, das ist Demokratie. Dieser beugen wir uns und führen sie auch aus.
Der 27jährige Karesch ist seit einem Jahr Asta-Vorsitzender und seit drei Jahren Referent für Hochschulpolitik. Da hat er schon mitbekommen, wie der parteilose Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger in die Hochschule hineinregiert, sagt er:
Die Leine wird sehr kurz geführt von Seiten des Senators, ja. Ich glaube da ist sehr viel Druck. Auch eine weitere Behörde möchte die Ausweisung schon vornehmen. Von daher, da ist sehr viel Druck, es war wohl eher ein Politikum meiner Ansicht nach.
Obwohl es an der HAW auch viele Moslems gibt, einen Gebetsraum, wie ihn Atta seinerzeit an der TU Hamburg Harburg durchgesetzt hatte, gibt es hier nicht. Das sei auch nicht nötig, denn die El-Kudz-Moschee, in der sich die Mitglieder der Hamburger Zelle regelmäßig getroffen hatten, liegt in Sichtweite der Hochschule. Doch von den Studierenden fühlt sich niemand bedrängt oder verängstigt, wenn Mzoudi an die Uni zurückkehrt. Auch wenn es einige kritische Stimmen gibt. Ein Stimmungsbild:
Mir ist es eigentlich ziemlich egal.
Mir ist es auch egal, ist in Ordnung.
Ich kriege das jetzt zum ersten Mal mit - mich stört es nicht. Ich habe keine Beziehung zu ihm, natürlich zum 11. September schon, aber es ist mir gleich.
Begeistert bin ich nicht, aber es ist noch nicht genau geklärt, ob er nicht doch an den Terroranschlägen beteiligt ist. Man kann ja nicht genau wissen, welche Hintergründe er jetzt wirklich hat. Insofern bin ich dem ein bisschen skeptisch gegenüber.
HAW-Präsident Stawicki rechnet damit, dass die Hochschule auch im Hauptsacheverfahren nicht Recht bekommt. Der Präsident meint, dass das Hauptsacheverfahren beendet sei, bevor Mzoudi sein Studium beendet hat.
Herr Mzoudiist im Studium noch nicht so weit, dass er auch bei etwas längerem Prozessverlauf sein Studium beendet haben wird. Wenn ich es den Akten richtig entnommen habe, fehlen ihm noch 23 Leistungsnachweise und die Diplomarbeit, das dauert drei bis vier Semester, so führt sein eigener Anwalt aus. Ich gehe davon aus, dass die Hauptsache vorher entschieden ist.
Der 31jähriger Marokkaner hatte bereits zwölf Semester Elektrotechnik und Informationstechnik an der zweitgrößten Hochschule in Hamburg studiert. Die HAW hatte bei der Ablehnung seines Immatrikulationsantrages argumentiert, dass Studierende, die länger als acht Semester studiert haben, nicht wieder zugelassen werden könnten. Diese Argumentation hatte das Oberverwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung verworfen. Zudem hatte die HAW auf die fundamentalistisch-islamistische Einstellung des Studenten verwiesen. Einen El-Kaida-Sympathisanten wolle man an der Hochschule nicht haben.
Michael Stawicki: Die Grundhaltung ist nicht das zentrale Problem. Das zentrale Problem ist die Teilnahme am Ausbildungscamp der Al Kaida, was er zugegen hat vor dem Gericht, was ihn am Ende aber freigesprochen hat. Das sind Dinge, wo ich glaube, eine Hochschule mit einer so liberalen und aufgeklärten Haltung wie HAW Hamburg das ist, kann so etwas nicht akzeptieren. Die Gedanken die da hinter stehen, diese Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Das ist nichts, wofür wir stehen und deshalb waren wir der Meinung, dass Herr Mzoudi nicht weiter studieren solle. Aber die juristische Argumentation ist nun mal eine andere. Da können wir nur feststellen, was das OVG gesagt hat.
Auch dieses Argument beeindruckte die Richter nicht. Auch der Asta der HAW vertritt den Standpunkt, dass es nicht Aufgabe der Hochschule sei, über Mzoudi zu befinden. Asta-Sprecher Björn Karesch findet es in Ordnung, dass Mzoudi ab dem 20. September, wenn das Wintersemester beginnt, wieder an der HAW studieren kann.
Von der Person mal unabhängig fühlen wir unsere Meinung, die wir schon immer hatten bestätigt, nämlich dass nur Gerichte entscheiden sollen, wer Schuld oder Unschuld hat können. Das hat keine Hochschule zu entscheiden, auch wir haben das nicht zu entscheiden, das ist Demokratie. Dieser beugen wir uns und führen sie auch aus.
Der 27jährige Karesch ist seit einem Jahr Asta-Vorsitzender und seit drei Jahren Referent für Hochschulpolitik. Da hat er schon mitbekommen, wie der parteilose Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger in die Hochschule hineinregiert, sagt er:
Die Leine wird sehr kurz geführt von Seiten des Senators, ja. Ich glaube da ist sehr viel Druck. Auch eine weitere Behörde möchte die Ausweisung schon vornehmen. Von daher, da ist sehr viel Druck, es war wohl eher ein Politikum meiner Ansicht nach.
Obwohl es an der HAW auch viele Moslems gibt, einen Gebetsraum, wie ihn Atta seinerzeit an der TU Hamburg Harburg durchgesetzt hatte, gibt es hier nicht. Das sei auch nicht nötig, denn die El-Kudz-Moschee, in der sich die Mitglieder der Hamburger Zelle regelmäßig getroffen hatten, liegt in Sichtweite der Hochschule. Doch von den Studierenden fühlt sich niemand bedrängt oder verängstigt, wenn Mzoudi an die Uni zurückkehrt. Auch wenn es einige kritische Stimmen gibt. Ein Stimmungsbild:
Mir ist es eigentlich ziemlich egal.
Mir ist es auch egal, ist in Ordnung.
Ich kriege das jetzt zum ersten Mal mit - mich stört es nicht. Ich habe keine Beziehung zu ihm, natürlich zum 11. September schon, aber es ist mir gleich.
Begeistert bin ich nicht, aber es ist noch nicht genau geklärt, ob er nicht doch an den Terroranschlägen beteiligt ist. Man kann ja nicht genau wissen, welche Hintergründe er jetzt wirklich hat. Insofern bin ich dem ein bisschen skeptisch gegenüber.
HAW-Präsident Stawicki rechnet damit, dass die Hochschule auch im Hauptsacheverfahren nicht Recht bekommt. Der Präsident meint, dass das Hauptsacheverfahren beendet sei, bevor Mzoudi sein Studium beendet hat.
Herr Mzoudiist im Studium noch nicht so weit, dass er auch bei etwas längerem Prozessverlauf sein Studium beendet haben wird. Wenn ich es den Akten richtig entnommen habe, fehlen ihm noch 23 Leistungsnachweise und die Diplomarbeit, das dauert drei bis vier Semester, so führt sein eigener Anwalt aus. Ich gehe davon aus, dass die Hauptsache vorher entschieden ist.