Zuallererst sehen die Beteiligten, die sich heute Vormittag in Berlin in einem Gebäude des Bundestags äußerten, ihre schon lange gehegten Bedenken bestätigt. Sie fordern Konsequenzen, ein nochmaliges Nachdenken, auch im Zuge der anstehenden Reform des deutschen Gentechnik-Gesetzes. Man habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es unwägbare Risiken gebe, man hat gegen den Anbau des gentechnisch veränderten Mais der Firma Monsanto stets protestiert und auch prozessiert, und dass das In-Verkehr-Bringen dieser Maissorte im Augenblick nicht mehr zulässig ist, das nehmen die Vertreter der landwirtschaftlichen Öko-Verbände mit Genugtuung auf.
Thomas Radetzki vertritt die Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung. Das von der Politik beschworene Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen und anderen sei ohnehin gar nicht realistisch:
"Unsere Bienen fliegen in einem Radius von rund 30 Quadratkilometern. Und unsere Bienen gehen auch auf die gentechnisch veränderten Flächen - unabhängig der formalen Regelungen für die Koexistenz. Und wir schätzen, dass ein Drittel der Honige in Deutschland auch Maispollen enthalten. Unsere Kunden sind mehr als andere Kunden gesundheitsorientiert und auch umweltbewusst. Unsere Kunden würden einen verunreinigten Honig nicht kaufen wollen. Das Grundrecht der Wahlfreiheit als Basis der Koexistenz ist bei Bienenprodukten einfach nicht gewährleistet."
Die Vertreter der Biolandwirtschaft fordern nun auch Gelder für eine unabhängige Forschung, um eben genau zu wissen, wie hoch das Risiko durch eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen sei. In die gleiche Richtung argumentiert auch Ulrike Höfken, sie ist Abgeordnete der Grünen, zugleich Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
"Einerseits bestätigt das ganze Verfahren die Bedeutung der Bienen. Denn ein Großteil unserer Nutzpflanzen ist auf die Bestäubung angewiesen. Unsere ganze Natur ist in hohem Maße auf diese Bestäubungstätigkeit angewiesen. Das Urteil aus Augsburg ist insofern ganz entscheidend. Es bezieht sich zwar nur auf MON810, auch auf die Tatsache, dass MON810 keine Zulassung als Lebensmittel hat. Aber wir haben viele Versuche mit Pharma-Pflanzen, die natürlich ebenfalls in der gleichen Situation zu beurteilen sind."
Durch das Augsburger Urteil und auch durch die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit habe schließlich auch die Bundesregierung zugeben müssen, dass eine mögliche Gefährdung durch den Gen-Mais bestehe. Achim Willand ist Rechtsanwalt und er vertritt unter anderem viele Imker bei ihrem juristischen Feldzug gegen eine Nutzung der grünen Gentechnik in Deutschland. Er sieht nun die Bundesländer in der Pflicht:
"Die haben nämlich eine Rechtsgrundlage - Paragraf 26 Gentechnik-Gesetz. Sie müssten jetzt eigentlich sagen, wenn etwas wegen Gefahren nicht mehr verkauft werden darf, dann darf es auch nicht mehr angebaut werden. Denn erst durch den Anbau entstehen ja die Gefahren. Das ist genau der Weg, den wir nun beschritten haben. Dass wir über die Verwaltungsgerichte die Behörden verpflichten wollen, beim Anbau Schutzvorkehrungen zu treffen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat die Behörde verpflichtet, entweder die Pollenfahnen abzuschneiden, oder den Mais vor der Blüte zu ernten."
Allerdings bleibt auch die Lage weiterhin etwas unübersichtlich. Das Augsburger Urteil ist derzeit nur eines von mehreren, andere Verfahren laufen noch. Umweltgruppen gehen auch davon aus, dass Monsanto dagegen weitere Instanzen einschalten werde. Und man geht zudem davon aus, dass die Gentechnik-Firma eine Neuzulassung in Deutschland beantragen werde.
Thomas Radetzki vertritt die Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung. Das von der Politik beschworene Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen und anderen sei ohnehin gar nicht realistisch:
"Unsere Bienen fliegen in einem Radius von rund 30 Quadratkilometern. Und unsere Bienen gehen auch auf die gentechnisch veränderten Flächen - unabhängig der formalen Regelungen für die Koexistenz. Und wir schätzen, dass ein Drittel der Honige in Deutschland auch Maispollen enthalten. Unsere Kunden sind mehr als andere Kunden gesundheitsorientiert und auch umweltbewusst. Unsere Kunden würden einen verunreinigten Honig nicht kaufen wollen. Das Grundrecht der Wahlfreiheit als Basis der Koexistenz ist bei Bienenprodukten einfach nicht gewährleistet."
Die Vertreter der Biolandwirtschaft fordern nun auch Gelder für eine unabhängige Forschung, um eben genau zu wissen, wie hoch das Risiko durch eine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen sei. In die gleiche Richtung argumentiert auch Ulrike Höfken, sie ist Abgeordnete der Grünen, zugleich Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
"Einerseits bestätigt das ganze Verfahren die Bedeutung der Bienen. Denn ein Großteil unserer Nutzpflanzen ist auf die Bestäubung angewiesen. Unsere ganze Natur ist in hohem Maße auf diese Bestäubungstätigkeit angewiesen. Das Urteil aus Augsburg ist insofern ganz entscheidend. Es bezieht sich zwar nur auf MON810, auch auf die Tatsache, dass MON810 keine Zulassung als Lebensmittel hat. Aber wir haben viele Versuche mit Pharma-Pflanzen, die natürlich ebenfalls in der gleichen Situation zu beurteilen sind."
Durch das Augsburger Urteil und auch durch die Entscheidung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit habe schließlich auch die Bundesregierung zugeben müssen, dass eine mögliche Gefährdung durch den Gen-Mais bestehe. Achim Willand ist Rechtsanwalt und er vertritt unter anderem viele Imker bei ihrem juristischen Feldzug gegen eine Nutzung der grünen Gentechnik in Deutschland. Er sieht nun die Bundesländer in der Pflicht:
"Die haben nämlich eine Rechtsgrundlage - Paragraf 26 Gentechnik-Gesetz. Sie müssten jetzt eigentlich sagen, wenn etwas wegen Gefahren nicht mehr verkauft werden darf, dann darf es auch nicht mehr angebaut werden. Denn erst durch den Anbau entstehen ja die Gefahren. Das ist genau der Weg, den wir nun beschritten haben. Dass wir über die Verwaltungsgerichte die Behörden verpflichten wollen, beim Anbau Schutzvorkehrungen zu treffen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat die Behörde verpflichtet, entweder die Pollenfahnen abzuschneiden, oder den Mais vor der Blüte zu ernten."
Allerdings bleibt auch die Lage weiterhin etwas unübersichtlich. Das Augsburger Urteil ist derzeit nur eines von mehreren, andere Verfahren laufen noch. Umweltgruppen gehen auch davon aus, dass Monsanto dagegen weitere Instanzen einschalten werde. Und man geht zudem davon aus, dass die Gentechnik-Firma eine Neuzulassung in Deutschland beantragen werde.