Mittwoch, 17. April 2024

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Moskauer Militärgericht
20 Jahre Haft für Nemzow-Mörder

Die Mörder des russischen Oppositionspolitikers Boris Nemzow sind zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Nach der Entscheidung eines Moskauer Militärgerichts muss der Hauptangeklagte für 20 Jahre ins Gefängnis. Seine vier Komplizen erhielten Haftstrafen zwischen elf und 19 Jahren.

13.07.2017
    Die Verkündung des Urteils im Prozess um den Mord an dem russischen Oppositionspolitiker Boris Nemzow vor dem Moskauer Militärgericht am 13. Juli 2017.
    Die Angeklagten während der Urteilsverkündung. (TASS / Valery Sharifulin)
    Die Männer, die aus Tschetschenien und Inguschetien stammen, waren in der vergangenen Woche wegen Mordes und Beihilfe schuldig gesprochen worden. Das Gericht hat nun auch das Strafmaß festgelegt.
    Der frühere Vize-Ministerpräsident Nemzow war Ende Februar 2015 in der Nähe des Kreml erschossen worden. Sein Tod hatte weltweit Bestürzung ausgelöst. Er war einer der prominentesten Gegner von Präsident Wladimir Putin und ein Kritiker insbesondere von dessen Ukraine-Politik.
    Zwischen den Blumen ist an einem Stock ein schwarz-weiß-Bild Nemzows angebracht.
    Der Tatort - geschmückt mit Blumen für den Ermordeten. (Deutschlandradio / Sabine Adler)
    Die Familie des getöteten Politikers wirft den russischen Behörden vor, den mutmaßlichen politischen Hintergrund des Auftragsmordes nicht aufgeklärt zu haben.
    Die russischen Ermittler hatten als Auftraggeber den Tschetschenen Rusland Muchudinow identifziert. Er soll den Mördern rund 217.000 Euro gezahlt haben. Rusland ist bis jetzt nicht gefasst.
    Der Anfang eines Demonstrationzuges - die Menschen tragen Banner, Plakate und Bilder Nemzows.
    Gedenken an Nemzow in Moskau Anfang des Jahres. (AFP / Vasily Maximov)
    Freunde Nemzows vermuten, dass hinter dem Mord letztendlich der autoritär regierende tschetschenische Präsident Ramsan Kadyrow oder jemand aus seinem Umfeld steckt. Die russische Justiz hatte Forderungen jedoch zurückgewiesen, Kadyrow als Zeugen zu vorzuladen.