Verfassungsgericht
Mützenich (SPD) hält Änderung des Wahlrechts noch vor der Wahl für möglich

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht hält SPD-Fraktionschef Mützenich eine Änderung noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr für möglich. Ob man jetzt noch gesetzgeberische Schritte gehen müsse, werde man innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten, sagte Mützenich der "Rheinischen Post".

    Rolf Mützenich spricht.
    Rolf Mützenich (Kay Nietfeld/dpa)
    Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen. Justizminister Buschmann (FDP) warb für mehr überparteiliche Zusammenarbeit bei wichtigen politischen Entscheidungen. Zugleich kritisierte er, eine Blockade der CSU habe bislang einen breiten Konsens mit der Union bei der Wahlrechtsreform verhindert.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte heute die sogenannte Grundmandatsklausel wieder in Kraft gesetzt, die SPD, Grüne und FDP abgeschafft hatten. Die Begrenzung des Bundestags auf 630 Abgeordnete sowie der Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate haben dagegen Bestand.
    Aus der Union kamen nach dem Urteil Forderungen an die Ampel-Regierung, noch in dieser Wahlperiode eine neue Reform zur Verkleinerung des Bundestags zu beschließen. Dabei müsse aber gewährleistet sein, dass der siegreiche Kandidat eines Wahlkreises in jedem Fall in den Bundestag einziehe, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Frei, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

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    Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.