Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte, die im Frühling und Frühsommer 2020 verhängten Corona-Maßnahmenseien verhältnis- und damit rechtmäßig gewesen. Das Land Baden-Württemberg hatte damals wie die anderen Bundesländer Veranstaltungen zunächst verboten, die Maßnahmen aber später stufenweise gelockert. Der Musiker verlangte 8.300 Euro Entschädigung. Er begründete seine Forderung damit, dass er den größten Teil seiner Einnahmen mit Live-Auftritten erziele. Durch die Corona-Beschränkungen seien seine Einnahmen weggebrochen. Die staatlichen Coronahilfen seien nicht ausreichend gewesen.
(Az. III ZR 54/22)
Diese Nachricht wurde am 03.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.