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Musterprozess

Früher hat die heute 46-jährige Cornelia Jeske für den SC Dynamo Berlin professionellen Rudersport betrieben - und bezahlte mit ihrer Gesundheit. Als staatlich anerkanntes DDR-Sportdopingopfer klagt sie nun um eine monatliche Rente als Entschädigung.

Von Bernd Friedmann | 27.12.2009
    Das staatlich anerkannte DDR-Sport-Dopingopfer Cornelia Jeske hat vor der 14. Kammer des Sozialgerichtes Magdeburg Klage eingereicht. Die 46-jährige Jeske, die unter ihrem Mädchennamen Reichhelm sechs Jahre Hochleistungsrudern für den SC Dynamo Berlin betrieben hat, will per Gerichtsentscheid eine monatliche Rente für die an ihr verübte Gesundheitsschädigung erzwingen. Angesichts von knapp 200 staatlich anerkannten Dopingopfern in Deutschland, darunter einigen Schwerstgeschädigten, die zur Berufsausübung gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind , kommt diesem Gerichtsverfahren die Funktion eines Musterprozesses zu.

    Nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz ist Cornelia Jeske als Dopingopfer anerkannt, ärztliche Gutachten belegen beträchtliche gesundheitliche Dauerschäden, die nicht nur weiter andauern, sondern sich ständig verschlimmern. Als Ursache der Schäden gilt die langjährige Einnahme von Anabolika während ihrer Zeit als DDR-Sportlerin.

    Das zuständige Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales lehnt eine Anspruchsleistung für die Frau ab, der in ihrer Funktion als Spitzensportlerin eine Repräsentations-Funktion für den DDR-Staat zugekommen war. Es hat insgesamt zweieinhalb Jahre gedauert, bis die Behörde die Zurückweisung der Ansprüche begründet, und zwar mit einem zehnseitigen Gutachten des westfälischen Universitätsklinikums Münster. Hierin wird festgestellt, dass

    " ... ein kausaler Zusammenhang zwischen der damaligen Zufuhr anaboler Steroide und den heute geltend gemachten Gesundheitsstörungen ausgeschlossen werden" könne."

    Im Ablehnungsbescheid, der ebenso wie das ärztliche Gutachten dem Deutschlandfunk vorliegt, steht aber auch:

    "Bei einer ausgeprägten Belastung der Wirbelsäule und der Rückenmuskulatur durch den Rudersport war das Rückenverletzungsrisiko bei Ihnen deutlich erhöht."

    Klägerin Jeske ist seit Mai des Jahres 2000 wegen ihrer schwer veränderten Wirbelsäule berufs- und erwerbsunfähig. Sie hat wegen früherer freiberuflicher Tätigkeiten als Handelsvertreterin und Wohnungsdesignerin keine sogenannten Vorerfüllungszeiten bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und somit von dort keinen Anspruch auf Gelder.

    Im Jahre 2003 hatte Cornelia Jeske aus dem Etat des Dopingopfer-Hilfegesetzs, so wie knapp 200 andere Geschädigte, den Einmalbetrag von 10.439 Euro erhalten. Der Bund hatte den Fonds mit zwei Millionen Euro eingerichtet, das Gesetz war im August 2002 nach jahrelangen Diskussionen über eine dringend notwendige finanzielle Hilfe für Doping-Opfer der DDR verabschiedet. Vom Deutschen Olympischen Sportbund und von Jenapharm, dem früheren Produzenten des DDR-Anabolikums Oral-Turinabol, gab es zudem jeweils 9250 Euro.

    Jeskes Klage gründet sich auf das Dopingopferhilfe-Entschädigungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie auf das entsprechende Rundschreiben des damaligen Bundes-Gesundheitsministeriums. Seit dem 25. Oktober 2004 sind die gesetzlichen Ansprüche für missbrauchte DDR-Dopingsportler klar geregelt. Im letzten Satz dieses Rundschreibens steht:

    "Dabei sind die nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz gewährten Leistungen nicht anzurechnen, da diese keinen Entschädigungscharakter haben, sondern aus humanitären Gründen gewährt werden."

    In dem Prozess vor dem Sozialgericht Magdeburg wird es letztendlich auch darum gehen, ob Jeske nachweislich Dopingmittel verabreicht worden und diese auch für die weiteren schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen verantwortlich sind. Die Akte, die das Ministerium für Staatssicherheit über Cornelia Jeske anlegte, gibt fast nichts her. Ihre gynäkologische Dynamo-Akte erhielt sie 2003. Enthalten sind Eintragungen mit "T" für Testosteron sowie verabreichte Dosen von "7 mal T pro m", also siebenmal Testosteron pro Monat. Die Aufzeichnung erfolgte ab dem Jahr 1976, da war Cornelia Jeske ein Mädchen von 13 Jahren. Im Folgejahr wurde die Testosteron-Dosis auf "24x" erhöht.

    Jeske, die im Olympiakader für 1984 stand und die in allen ihren Bootsklassen stets Schlagfrau war, verweist auf Doping-Zeugen wie den bekannten Ruder-Trainer Bernd Ahrend. Sie erinnert sich:

    "Ahrend gab mir 1978 wie einigen anderen Ruderinnen einen 0,5-Liter-Tagesdrink. Er roch wie Rattengift, schmeckte scheußlich."

    Jeske musste das Gebräu unter Aufsicht trinken.

    1981, als sie gerade 18 geworden war, wollte Ahrend die Athletin obendrein zur Einnahme weiterer Tabletten zwingen. Jeske sagt:

    "Er setzte mich massiv unter Druck. Ich habe aber unter rund 20 Zeugen die Einnahme verweigert. Darunter waren zig Funktionäre, auch die spätere Skull-Cheftrainerin Rita Schmidt, verheiratete Rita Bludau."

    Die Trainerin wurde vor zwei Jahren für ihre 50-jährige Mitgliedschaft im Ruder-Club Rahnsdorf Luftfahrt Berlin geehrt.

    Bei Dopingopfer Jeske gingen bereits mit 15 Jahren die gravierenden Rückenprobleme los. Seit 1980 hat sie Bandscheiben- und andere Wirbelverletzungen, 1983 kam eine Herzmuskelentzündung dazu. 1986 erfolgte die erste von bislang vier Venenentzündungen. Hinzu kommen eine Kälte-Allergie, Blasen- und Nierenentzündungen, chronische Gastritis. Aufgrund des gestörten Hormonhaushaltes blieb Jeskes Regelblutung oft aus. Die Arterien an der Halswirbelsäule sind geschädigt. Migräne-Anfälle gibt es fast täglich.

    Cornelia Jeskes Sohn war mit einem Klumpfuß auf die Welt gekommen, er hat sich mehrerer Venen-Operationen unterziehen müssen. Der inzwischen 24-jährige Sohn war vom zuständigen Bundesverwaltungsamt in Köln als Dopingopfer der zweiten Generation abgelehnt worden. Laut Cornelia Jeske lautete die zynische Begründung: Seine Mutter sei während der Schwangerschaft nicht gedopt gewesen.