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Corona-Soforthilfen
Musterverfahren: Nordrhein-westfälisches OVG hebt drei Rückzahlungsbescheide auf

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat in drei Musterverfahren Bescheide des Landes zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen aufgehoben.

    Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster
    Das Gebäude des Oberverwaltungsgerichts Münster (picture alliance / dpa / Caroline Seidel)
    Das Gericht bezeichnete die Bescheide als fehlerhaft. Die drei Kläger wurden im Jahr 2020 aufgefordert, 7000 Euro der insgesamt 9000 Euro umfassenden Soforthilfe für Selbstständige oder Unternehmer zurückzuzahlen. Laut dem Gericht hatten Formulierungsfehler für Unklarheit gesorgt, welche finanziellen Ausfälle mit den Hilfen ersetzt werden durften.
    Das Land Nordrhein-Westfalen kann die Schlussbescheide nun neu festsetzen und Beträge zurückfordern, wenn diese in dem dreimonatigen Bewilligungszeitraum im Frühjahr 2020 nicht oder nur teilweise benötigt worden waren. An den Verwaltungsgerichten des Landes waren insgesamt rund 2500 Klagen zu diesem Thema eingelaufen.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.