
Die drei Kläger waren im Jahr 2020 aufgefordert worden, 7.000 Euro der insgesamt 9.000 Euro umfassenden Soforthilfe für Selbstständige oder Unternehmer zurückzuzahlen. Laut dem Gericht war dies nicht zulässig, weil es aufgrund von Formulierungsfehlern unklar war, welche finanziellen Ausfälle mit den Hilfen ersetzt werden durften.
Das Land Nordrhein-Westfalen kann die Schlussbescheide nun neu festsetzen und Beträge zurückfordern. An den Verwaltungsgerichten des Landes sind insgesamt 2.500 Klagen zu diesem Thema anhängig.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.