
Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland und beruft sich auf die Sprecherin der Schlichtungsstelle, die beim Behindertenbeauftragten des Bundes angesiedelt ist. Demnach lag die Zahl der Anträge von 2017 bis 2022 jährlich bei unter 200 und stieg 2023 auf knapp 270.
Bei den Anträgen geht es etwa um das Benachteiligungsverbot. Dieses untersagt eine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderung. In anderen Fällen geht es um die bauliche Barrierefreiheit von Gebäuden oder um Internetseiten, die nicht barrierefrei gestaltet sind. Die Schlichtungstelle vermittelt nach eigenen Angaben in Konfliktfällen und hilft dabei, außergerichtliche Lösungen zu finden.
Diese Nachricht wurde am 31.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.