
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen Susanne E. zu und eröffnete ein Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht. Der Anklage zufolge soll die Frau spätestens seit 2007 gewusst haben, dass das NSU-Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund lebte. Unter anderem soll sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche gegeben und dem Trio ihre Personalien für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt haben. Der NSU verübte zwischen 2000 und 2007 zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehrere Überfälle.
Diese Nachricht wurde am 10.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.