Bundesgerichtshof
Mutmaßliche NSU-Unterstützerin kommt vor Gericht

Eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsterroristischen Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" - NSU - muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten.

    Blick auf das weiße Gebäude von außen. Im Vordergrund eine Steinplatte mit dem Namen des Gerichts  und dem Bundesadler.
    Der Bundesgerichtshof BGH in Karlsruhe (dpa / picture alliance / Uli Deck)
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ließ die Anklage des Generalbundesanwalts gegen die Frau zu und eröffnete ein Strafverfahren. Ihr wird Beihilfe zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der Anklage zufolge soll die Frau spätestens seit 2007 gewusst haben, wo das NSU-Trio Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund lebte. Unter anderem soll sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche gegeben und dem Trio ihre Personalien für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt haben.
    Der Anklage war ein jahrelanges juristisches Tauziehen vorausgegangen. Obwohl die nun angeklagte Frau nachweislich mit der NSU-Mittäterin Zschäpe befreundet war, sah das Oberlandesgericht Dresden keine hinreichenden Indizien dafür, dass sie auch von den Morden des NSU wusste. Es hatte die Anklage deswegen nur teilweise zugelassen und den Fall an das Landgericht Zwickau überwiesen. Der Generalbundesanwalt wandte sich daraufhin an den Bundesgerichtshof, der die Lage anders beurteilte als das Dresdner Gericht und die Anklage nun in allen Punkten zuließ.
    Der "Nationalsozialistische Untergrund" NSU verübte zwischen 2000 und 2007 zehn Morde sowie mehrere Bombenanschläge und Raubüberfälle.
    Diese Nachricht wurde am 10.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.