
Die italienische Justiz setzte als Termin für eine Entscheidung den 3. September an. Der Haftbefehl gegen den Ukrainer wurde von einer Richterin in Bologna bestätigt. Der 49-Jährige wies die Vorwürfe zurück. Er habe sich zum Zeitpunkt der Taten in der Ukraine aufgehalten. Auch will er sich dagegen wehren, nach Deutschland überstellt zu werden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Die Pipelines waren vor knapp drei Jahren durch Sprengsätze schwer beschädigt worden.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.