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Mutter, Mutter, Kind

Zwei Mütter, zwei Väter mit einem Kinderwagen, das ist in Deutschland noch kein alltägliches Bild. Zwei Monate vor der Bundestagswahl setzt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun für mehr Gleichberechtigung solcher Lebensmodelle ein.

Von Christiane Wirtz | 22.07.2009
    "Ein Bruder, der heißt Leander.
    Eine Mama, die heißt - Mami.
    Mama und Mami, ne."

    Jana beschreibt ihre Familie. Das zweijährige Mädchen sitzt auf dem Schoß ihrer Mutter, die sie Mama nennt. Stolz erzählt sie, dass sie schon bald drei ist. Und dass sie die große Schwester ist. Ihr kleiner Bruder ist in der Tat sehr klein, gerade einmal zehn Wochen alt, er blinzelt noch ein wenig orientierungslos in die Welt. Der Säugling liegt im Arm der anderen Mutter, die Jana Mami nennt. Mama und Mami?

    "Sie weiß, dass wir zwei Mütter sind. Und ich glaube, sie hat auch eine Vorstellung davon, dass das nicht so ganz üblich ist. Sie weiß, dass sie aus Claudias Bauch gekommen ist und Leander aus Claudias Bauch gekommen ist. Also sie hat eine Vorstellung davon, wie Kinder auf die Welt kommen. Und sie hat, glaube ich, auch eine Vorstellung, dass wir uns lieben und dass durch diese Liebe und diese Partnerschaft diese Kinder entstehen. So ganz nebulös, wie das so Kinder denken."

    Christina Schröder (Name von der Redaktion geändert) ist die Co-Mutter in der Düsseldorfer Familie. Sie ist 37 Jahre alt und selbstständige Event-Managerin. Seit sieben Jahren lebt sie mit ihrer Partnerin Claudia Schröder (Name von der Redaktion geändert) zusammen, seit anderthalb Jahren verbindet sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Claudia ist die leibliche Mutter der beiden Kinder, die 40-Jährige arbeitet als Ingenieurin. In ihrem Job hat sie früher nicht über ihre homosexuelle Partnerschaft gesprochen, auch nicht als sie schwanger wurde. Erst als ihre Tochter Jana auf der Welt war, hat sie aus der Elternzeit heraus eine Geburtsanzeige ins Büro geschickt - mit einem Familienbild, damit war die Situation erst einmal klar. Zu dem Kind haben ihr die Kollegen gratuliert, zu dem Familienmodell geschwiegen.

    Familien, in denen homosexuelle Partner mit Kindern leben, nennen sich Regenbogenfamilien. Denn der Regenbogen ist weltweit ein Symbol für schwules und lesbisches Leben. Zwei Mütter, zwei Väter mit einem Kinderwagen, das ist in Deutschland noch kein alltägliches Bild. Zwei Monate vor der Bundestagswahl setzt sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun für mehr Gleichberechtigung solcher Lebensmodelle ein.

    "Wir streben an, die gemeinsame Adoption für Lebenspartner in Deutschland zuzulassen."

    Zu dieser Forderung kommt die Bundesjustizministerin aufgrund einer Studie, die ihr Ministerium beim Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg in Auftrag gegeben hat. Morgen Vormittag wird Brigitte Zypries die Ergebnisse offiziell in Berlin vorstellen.

    Der Studie zufolge wachsen Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso gut auf wie in anderen Familienkonstellationen. Oder, um es juristisch zu sagen: Das Kindeswohl ist durch das Aufwachsen in einer homosexuellen Beziehung nicht gefährdet.

    Nach Schätzungen leben in Deutschland 2200 Kinder bei homosexuellen Eltern, die ihre Lebenspartnerschaft offiziell haben eintragen lassen. Für die Studie unter Leitung der Diplom-Soziologin Marina Rupp wurde die Situation von fast 700 dieser Kinder durch Interviews mit den Eltern analysiert. Zusätzlich wurden 95 Kinder persönlich befragt.

    Eine der zentralen Fragen war, ob Kinder im Alltag unter der ungewöhnlichen Familienkonstellation leiden - ob sie also in Kindergarten oder Schule diskriminiert werden und wie sie gegebenenfalls damit umgehen. Brigitte Zypries:

    "Selbstverständlich gibt es mal Hänseleien in der Schule, wenn man weiß, dass ein Kind mit zwei Müttern zusammenlebt oder mit zwei Vätern. Aber echte Diskriminierung gibt es nicht."

    In Zahlen heißt das: 47 Prozent der Kinder sagen, dass sie aufgrund ihrer ungewöhnlichen Lebenssituation diskriminiert werden. Diese Kinder geben an, dass sie gehänselt oder beschimpft würden - und das meist von Gleichaltrigen. Dass sie von Erwachsenen benachteiligt werden, berichten die Kinder dagegen nicht. Zugleich heißt es in der Studie, dass die Kinder in der Regel gut mit solchen Hänseleien umzugehen wissen, weil sie zu Hause aufgefangen werden. Womit sich die Frage stellt: Sind also Schwulen und Lesben die besseren Eltern?

    "Nein, Homosexuelle sind nicht bessere Eltern, aber Homosexuelle sind genauso gute Eltern wie alle anderen Eltern auch. Das ist das, was unsere Studie belegt."

    Und deshalb fordert die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nun das gemeinsame Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare. Was nicht zu verwechseln ist mit der sogenannten Stiefkindadoption. Die ist schon seit 2005 rechtlich möglich. Bei der Stiefkindadoption geht es um Konstellationen wie diese: Eine Frau trennt sich von ihrem Ehemann. Das gemeinsame Kind bleibt bei der Frau, die nach der Trennung mit einer Partnerin zusammenlebt. Die neue Partnerin kann das Kind dann als Stiefkind adoptieren - vorausgesetzt der leibliche Vater des Kindes ist damit einverstanden.

    Demgegenüber bedeutet ein gemeinsames Adoptionsrecht, dass homosexuelle Paare gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren können. Bislang stand einem solchen Adoptionsrecht das Europäische Adoptionsübereinkommen von 1967 entgegen. Dieses Übereinkommen ist nunmehr geändert, in Deutschland allerdings noch nicht ratifiziert. Sobald dies der Fall ist, will die Bundesjustizministerin einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen - frühestens also in der nächsten Legislaturperiode. Ein Vorhaben, das nicht bei allen politischen Parteien auf Zustimmung stößt. Vergangenes Wochenende sagte dazu die bayerische Familienministerin Christine Haderthauer am Rande des CSU-Parteitags in Nürnberg:

    "Bei den homosexuellen Partnern habe ich persönlich die Auffassung, dass es wichtig ist, dass Kinder Vater und Mutter als Erziehungspersönlichkeiten erleben und das ist in dem Fall eben nicht gegeben, und deswegen bin ich eher kritisch dieser Frage gegenüber und würde momentan das Adoptionsrecht nicht befürworten."

    Ohnehin ist fraglich, wie häufig ein gemeinsames Adoptionsrecht dazu führt, dass homosexuelle Paare in der Praxis tatsächlich Kinder adoptieren. Denn in Deutschland gibt es immer noch wesentlich mehr adoptionswillige Paare als zur Adoption vorgemerkte Kinder. Im Jahr 2008 gab es in Deutschland rund 770 Kinder, die zur Adoption vorgemerkt waren. Demgegenüber waren rund 7800 Eltern bereit, ein Kind zu adoptieren. Das heißt: Einem Kind standen zehn mögliche Adoptiveltern gegenüber. Ein gemeinsames Adoptionsrecht bedeutet daher noch lange nicht, dass homosexuelle Paare auch wirklich ein Kind adoptieren können, bestätigt die Psychologin Elke Jansen vom LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland.

    "Das bloße gemeinsame Adoptionsrecht heißt noch nicht, dass jeder, der möchte, ein Kind bekommt. Man muss sich da sehr schweren Prüfungen unterziehen. Und es ist auch kein einfacher Weg. Paare überlegen sich das sehr wohl, ob sie diesen Weg gehen wollen."

    Elke Jansen betreut beim LSVD die "Regenbogenfamilien". Das Projekt wird vom Bundesfamilienministerium gefördert. Die Psychologin hat ihr Büro mitten in der Kölner Innenstadt, an den Wänden hängen Geburtsanzeigen von Kindern, die lesbische Frauen auf die Welt gebracht haben. Auch ein Poster ist dort zu sehen: Ein Foto darauf zeigt Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem Ehemann Joachim Sauer. Das andere Bild zeigt zwei lesbische Frauen mit vier Kindern. Darunter die Frage: "Wer ist Familie?"

    Für den LSVD hat die Forderung nach einem gemeinsamen Adoptionsrecht in erster Linie eine politische Bedeutung.

    "Also zum einen gibt es keinen Grund, keinen inhaltlichen Grund, dass Lesben und Schwulen nicht gemeinsam Kinder adoptieren dürfen, wenn sie schon diese Verpflichtung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eingehen."

    Darüber hinaus geht es dem Verband um das Schicksal von Pflegekindern. Denn homosexuelle Paare haben in Deutschland zwar kein gemeinsames Adoptionsrecht, doch sie dürfen Kinder als Pflegekinder annehmen.

    "Wenn Lesben und Schwule als Paar Pflegeeltern werden, das können sie als Paar in Deutschland, dann bekommen sie ein Kind zur Pflege und das Kind wird nach einer Zeit zur Adoption freigegeben. Dann adoptiert in der Regel die Familie, die es auch in Pflege hatte, dieses Kind. Dieses Pflegeelternpaar kann aber jetzt durch den Mangel eines gemeinsamen Adoptionsrechts nicht gemeinsam dieses Kind adoptieren."

    Rein quantitativ wären von einer Änderung des Adoptionsrechts nur wenige Menschen betroffen: Rund 13.000 homosexuelle Paare leben derzeit in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - von dieser Zahl jedenfalls geht das Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität in Bamberg aus. Doch hinter der politischen Forderung steckt weit mehr als diese Zahlen. Es geht um die Frage, ob die Gesellschaft - der Gesetzgeber - solche neuen Familienkonstellationen akzeptieren will.

    "Ich glaube, Familie ist immer noch eine heilige Kuh. Oder als würde sich an der Familie so etwas wie Werte oder Werteverfall kristallisieren. Familie ist so etwas wie der Gradmesser für Werte in der Gesellschaft","

    sagt Elke Jansen vom LSVD. Doch auch für die homosexuellen Paare selbst ist es häufig gar nicht so einfach, sich für Kinder zu entscheiden. Schließlich ist dies ein Familienmodell, das auch sie "von zu Hause" so nicht kennen.

    ""Oh, ja, großes Thema. Von mir aus kann ich sagen, ich hatte mein Coming-out relativ früh. Ich komme auch aus einem recht toleranten Elternhaus, ich hatte es daher nicht so schwer. Aber bis ich dann so weit war zu sagen, ich kann mir vorstellen, auch mit einer Frau eine Familie zu gründen, das hat noch sehr lange gedauert und das war ein sehr langer Weg."

    Am Ende dieses langen Weges hat sich Christina Schröder gemeinsam mit ihrer Lebenspartnerin für Kinder entschieden. Und in dieser Hinsicht haben es lesbische Frauen leichter als schwule Männer: Die zweijährige Jana und ihr kleiner Bruder Leander sind durch künstliche Befruchtung auf die Welt gekommen.

    "Da stellt sich natürlich schon die Frage, zwei Frauen, das ist nicht alltäglich, das ist nicht so etabliert, in der Gesellschaft. Wie ist das, wenn wir als zwei Frauen jetzt Kinder in die Welt setzen? Was tun wir unseren Kindern damit an? Also diese Frage finde ich ganz, ganz entscheidend und war für mich auch eine ganz wichtige, an der ich mich auch abarbeiten musste."

    Die Skepsis solch einem Familienmodell gegenüber rührt sicher zunächst einmal daher, dass rein biologisch gesehen zwei Frauen beziehungsweise zwei Männer nun einmal nicht dazu gemacht sind, Kinder auf die Welt zu bringen. Das allein ist für den Moraltheologen Antonio Autiero jedoch kein Grund, der prinzipiell gegen Regenbogenfamilien spricht.

    "Also, auf den Punkt gebracht kann man sagen, nicht per se alles, was nicht natürlich ist, ist auch moralisch verwerflich."

    Antonio Autiero lehrt Moraltheologie an der katholisch-theologischen Fakultät in Münster. In seiner Argumentation stellt er weniger die Natürlichkeit dieser Familienkonstellationen in den Mittelpunkt, als vielmehr die Frage, wie es dem Kind - wie es allen Beteiligten - in einer solchen Beziehung geht.

    "Schauen wir mehr auf eine andere Ebene und zwar die Ebene der folgenorientierten Argumente, der wertorientierten Argumente. Schauen wir, inwieweit auch neue Familienleben vielleicht auch für die Gesellschaft eine Herausforderung, eine produktive, eine positive Herausforderung sein können."

    Und wie sieht das die katholische Kirche?
    Von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz war ein Gesprächspartner derzeit nicht verfügbar.

    Spricht man über Regenbogenfamilien, geht es häufig auch um die Frage, ob dem Kind nicht ein Rollenmodell fehlt: Also die Vaterfigur, wenn es bei zwei lesbischen Frauen aufwächst - beziehungsweise die Mutterfigur, wenn zwei schwule Männer Eltern sind. Für die bayerische Familienministerin Christine Haderthauer ist dies ein wesentlicher Aspekt, der gegen Regenbogenfamilien und damit auch gegen das gemeinsame Adoptionsrecht spricht.

    "Ich halte es schon für eine zentrale Aussage, auch eine gesellschaftliche Aussage, ob man grundsätzlich dieses Adoptionsrecht zulässt bei gleichgeschlechtlichen Partnern und ich bin eben einfach der Meinung, dass das einfach nicht möglich ist. Weil es für Kinder, beide Geschlechter als Erziehungsvorbilder zu erleben, aus meiner Sicht, eine ganz wichtige Prägung ist."
    In der Studie, die das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben hat, werden Kinder und Jugendliche auch nach diesem Aspekt befragt. Die Frage lautete, ob und gegebenenfalls wie ihre Entwicklung durch das Zusammenleben mit "zwei Müttern" oder "zwei Vätern" beeinflusst wird. Die Mehrheit der Jugendlichen sieht der Studie zufolge keine bedeutsamen Unterschiede zu traditionellen Familienformen.

    Allerdings: Die 95 Kinder, die für die Kinderstudie befragt wurden, stammen meist aus einer früheren heterosexuellen Beziehung der Eltern. Das heißt: Sie hatten auch die Vater-Mutter-Kind-Beziehung kennengelernt. Kinder, die ausschließlich in einer homosexuellen Beziehung aufwachsen - die also beispielsweise durch künstliche Befruchtung in eine lesbische Beziehung geboren werden - sind noch zu jung, um nach ihren Erfahrungen befragt zu werden. Und darin liegt auch eine Schwäche der Studie, die allerdings allein durch den Faktor Zeit zu beheben ist - und zwar indem man die Kinder in einigen Jahren noch einmal befragt.

    Die Psychologin Elke Jansen vom LSVD warnt aber davor, das innerfamiliäre Rollenbild zu wichtig zu nehmen.

    "Wenn wir allein die letzte Kriegsgeneration ansehen. Es gab endlose Familien mit abwesenden Vätern. Es gibt unglaublich viele Familien mit alleinerziehenden Müttern. Es ist nicht so, dass die Kinder plötzlich geschlechtsrollenverwirrt werden, die durch diese Familien gegangen sind."

    Gleichwohl: Viele homosexuelle Paare erleben das fehlende weibliche beziehungsweise männliche Element in der Beziehung durchaus als eine Schwäche ihres Familienmodells und suchen daher ganz bewusst andersgeschlechtliche Bezugspersonen für ihre Kinder. So geht auch die zweijährige Jana aus Düsseldorf zu einem Tagesvater.

    "Das war einfach die Überlegung, dass wir bewusst auch unseren Kindern, das 'männliche Lebensmodell' oder Männer als Bezugspersonen nicht vorenthalten wollen."

    Auch zu den Großeltern haben Jana und ihr kleiner Bruder Leander einen engen Kontakt. Die Eltern ihrer beiden Mütter sind inzwischen stolze Großeltern - auch wenn sie anfangs eher skeptisch waren und lieber nicht so genau wissen wollten, wo die Kinder der beiden lesbischen Frauen eigentlich herkommen. Die zweijährige Jana dagegen erfährt aus einem Bilderbuch, wie sie und ihr Bruder den Weg in die Welt gefunden haben.

    Jana: "Ein kleines Baby.
    Und zwei Frauen.
    Die wünschen sich ein Baby. "
    Und was ist das hier?
    Jana: "Die Eizelle von dem Bauch.
    Und dann kann ein Kind entstehen.
    Und was machen die beiden Frauen, die gehen."
    Jana: "... zur Ärztin."
    Und die hilft ihnen dann Babys zu bekommen.

    Als sich die beiden lesbischen Frauen darüber einig waren, Kinder zu bekommen, fragten sie zunächst Freunde, ob sie zu einer Samenspende bereit seien. Claudia erzählt von der Reaktion der möglichen Väter.

    "Sie fühlten sich anfangs natürlich sehr geschmeichelt. Und nach wenigen Tagen Bedenkzeit kam dann doch das Ach und Weh. Und dann habe ich ja Verantwortung und will ich die Verantwortung auch abgeben?"

    Die Suche im Bekanntenkreis blieb erfolglos und so ließen sich die beiden Frauen Samen von der Sperm Bank of California schicken - beide Kinder stammen von demselben Spender ab, sie sind also leibliche Geschwister. Der Spender selbst ist ein sogenannter Ja-Spender, seine Daten sind bei der Samenbank hinterlegt, sagt Christina Schröder.

    "Weil wir unseren Kindern schon die Freiheit lassen wollen, dass sie sich entscheiden können, ob sie ihren Vater, also den Spender, sage ich mal Vater, kennenlernen wollen oder nicht."

    Für den Eingriff selbst, also die künstliche Befruchtung, musste Claudia nach Holland fahren. Denn nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sollen künstliche Befruchtungen nur bei verheirateten, also heterosexuellen Frauen vorgenommen werden - oder aber bei Frauen, die in einer festen Partnerschaft mit einem Mann leben. Eine künstliche Befruchtung bei lesbischen Frauen ist in den Richtlinien dagegen nicht vorgesehen.

    "Und da packt mich auch immer noch die blanke Wut. Wenn man zu Ärzten und Reproduktionsmedizinern geht und um Hilfe bittet, zucken die nur mit den Schultern und sagen, das dürfen wir nicht. Von daher wäre das für mich, also schon mal für die weiteren Frauen, die einen Kinderwunsch haben, ein wichtiger Punkt, der sich ändern müsste"

    Für den Lesben- und Schwulenverband Deutschland ist das gemeinsame Adoptionsrecht daher nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer vollen Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren.

    "Der LSVD fordert ein Recht auf Familiengründung, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Und das umfasst den Zugang zu Samenbanken und Kinderwunschzentren - nicht nur für heterosexuelle Paare, sondern auch für homosexuelle Paare und für alleinstehende Frauen."

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mag für das Adoptionsrecht zuständig sein, doch in dieser Frage bleibt ihr nur ein Appell an die Ärzte.

    "Der Staat hat es nicht verboten, dass lesbische Frauen künstlich inseminiert werden. Sondern, dieses Verbot beruht allein auf ärztlichen Standesregeln. Sicherlich müsste die Ärzteschaft nach Vorliegen dieser Studie und nach einer weiteren gesellschaftlichen Diskussion sich auch überlegen, ob sie vielleicht ihre Standesrichtlinien ändert."

    Die zweijährige Jana interessieren alle diese Fragen derzeit noch herzlich wenig. Mit der Tatsache, dass sie bei zwei Müttern aufwächst, hat sie noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Im Moment hat sie ganz andere Dinge im Kopf - zum Beispiel ihren nächsten Geburtstag. Denn schon bald wird sie:

    "Drei Jahre! Und dann komme ich in den Kindergarten."