
Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am späten Abend einstimmig. Diese Neuregelung sorge für eine Regenerationszeit, die der körperlichen und seelischen Belastung Rechnung trage, erläuterte die SPD-Abgeordnete Lahrkamp.
Als Mutterschutzzeit gelten grundsätzlich die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die acht Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten galt diese Schutzfrist bislang nicht.
Schätzungen zufolge ereignen sich jährlich in Deutschland etwa 6.000 Fehlgeburten zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Deutlich mehr - etwa 84.000 - ereignen sich vor der 12. Woche. Für diese Fälle ist weiterhin kein Anspruch auf Mutterschutz vorgesehen.
Diese Nachricht wurde am 31.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.