Landgericht sieht kein antisemitisches Motiv
Nach Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin: Haftstrafe in Berufungsprozess verkürzt

Im Berufungsprozess um den Angriff auf einen jüdischen Studenten in Berlin ist der Angeklagte zu einer kürzeren Haftstrafe als in der ersten Instanz verurteilt worden.

    In den Ornamenten über dem Eingang des Landgerichts Berlin ist unter anderem Justitia mit verbundenen Augen dargestellt.
    Ornamente über dem Haupteingang des Landgerichts Berlin. (picture alliance / Bildagentur-online/Joko)
    Das Landgericht Berlin sah im Gegensatz zum Amtsgericht Tiergarten kein antisemitisches Motiv bei dem 25-jährigen Beschuldigten. Es verkürzte die ursprüngliche Haftstrafe um sechs Monate auf zweieinhalb Jahre. Bestehen blieb der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung.
    Der Angeklagte hatte die Gewalttat bereits im ersten Verfahren gestanden und um Vergebung gebeten. Den Vorwurf von Antisemitismus hatte der ehemalige Kommilitone des Opfers zurückgewiesen.
    Bei dem Angriff im Februar 2024 war der jüdische Student schwer verletzt worden. Die Tat - wenige Monate nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel - hatte damals bundesweit für Aufsehen gesorgt.
    Diese Nachricht wurde am 13.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.