
Das Amtsgericht Dresden verhängte die Strafe wegen gemeinschaftlicher Nötigung und Sachbeschädigung. Sie wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Zur Begründung hieß es, der Mann sei wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestraft. Zudem sei das Urteil eine Reaktion auf die zunehmende Feindseligkeit gegenüber Menschen mit einer anderen Meinung. Das Urteil gegen eine Frau, die ebenfalls an dem Übergriff beteiligt war, wurde laut Medienberichten verschoben.
Die Grünen-Politikerin Mosler war Anfang Mai beim Aufhängen von Wahlplakaten verbal und körperlich attackiert worden. Der Vorfall war von einem Kamerateam der Deutschen Welle aufgezeichnet worden.
Diese Nachricht wurde am 10.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
