
Der Vorsitzende der Jungen Union, Winkel, sagte dem Magazin "Stern", die Politik dürfe nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern müsse den gesamten Rechtsrahmen überprüfen. Im Falle von Gefährdern dürfe man nicht nach Jugendstrafrecht verurteilen, sondern müsse das Erwachsenenstrafrecht anwenden. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte im Fernsehsender RTL, er könne nicht nachvollziehen, dass der mutmaßliche Attentäter mit so einem Strafregister und mit so einem Maß an Radikalisierung vor Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung bekommen habe. Der CSU-Politiker kündigte eine genaue Überprüfung des Falls an.
Hintergrund der Debatte ist, dass der Tatverdächtige wegen der Vorbereitung eines islamistischen Terroraktes angeklagt worden war und im Mai von einem Berliner Gericht auch dafür verurteilt wurde. Die Richter sprachen allerdings nur eine milde Jugendstrafe gegen ihn aus und ließen ihn frei, weil er zuvor sechs Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte und sich vom Terror distanziert haben soll.
Diese Nachricht wurde am 27.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
