
Für große Unternehmen sollen die Vorschriften nun ab Ende 2025 greifen, für kleine und mittlere Firmen ab dem 30. Juni 2026. Ursprünglich waren sie für Ende dieses Jahres geplant. Auf Druck unter anderem aus Deutschland hatte die EU-Kommission den Aufschub vorgeschlagen. Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Zeit zur Vorbereitung kritisiert.
Auch eine Mehrheit im Europaparlament will die Verschiebung der neuen Regeln im Eilverfahren beschließen. Damit der Aufschub gültig wird, müssen die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Diese Nachricht wurde am 16.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.