Entwaldungsfreie Lieferketten
Nach Druck unter anderem aus Deutschland: EU-Länder stimmen Aufschub von Gesetz gegen Abholzung zu

Im Streit um ein EU-Gesetz gegen Abholzung haben die 27 Mitgliedsländer einem Aufschub mehrheitlich zugestimmt.

    Abgesägte Baumstämme im Amazonas-Regenwald in Brasilien. Die Stämme liegen gestalpelt auf einer gerodeten Lichtung.
    Dem Gesetz von Aufschub gegen Abholzung wurde von 27 Mitgliedsländern zugestimmt. (IMAGO / ingimage / via imago-images.de)
    Für große Unternehmen sollen die Vorschriften nun ab Ende 2025 greifen, für kleine und mittlere Firmen ab dem 30. Juni 2026. Ursprünglich waren sie für Ende dieses Jahres geplant. Auf Druck unter anderem aus Deutschland hatte die EU-Kommission den Aufschub vorgeschlagen. Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Zeit zur Vorbereitung kritisiert.
    Auch eine Mehrheit im Europaparlament will die Verschiebung der neuen Regeln im Eilverfahren beschließen. Damit der Aufschub gültig wird, müssen die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
    Diese Nachricht wurde am 16.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.