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Online-Plattform
Nach EU-Untersuchung: Unternehmen "X" von Elon Musk droht hohe Geldstrafe

Dem US-Unternehmer Elon Musk droht in Europa eine hohe Geldstrafe: Die EU-Kommission kommt nach einer Untersuchung zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Musk mit seiner Online-Plattform "X" (früher Twitter) in mehreren Bereichen gegen europäisches Recht verstößt. Die Firma kann nun auf die Vorwürfe reagieren.

    Auf einem Mobiltelefon ist der Account von Elon Musk des von ihm gekauften Kurznachrichtendienstes X zu sehen, im Hintergund sieht man in der Unschärfe das Firmenlogo von X.
    Eine Illustration des Firmenlogos von "X" und dem Nutzerkonto von Unternehmenchef Elon Musk. (picture alliance / NurPhoto / Jakub Porzycki)
    Die Brüsseler Behörde kritisiert unter anderem die Gestaltung des Messengerdienstes. Die Art und Weise der "Verifizierung" von Nutzerkonten könne dazu führen, dass andere Nutzer der Plattform in die Irre geführt würden, erklärte die Kommission. Es gebe Hinweise darauf, dass böswillige Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um andere Nutzer zu täuschen.

    Häkchen-Symbol für Abo-Kunden

    Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch die gängige Praxis bei anderen Online-Diensten. Firmenchef Musk führte hingegen ein, dass alle Abo-Kunden gegen eine Gebühr Häkchen bekommen, die so aussehen wie früher. Insbesondere unmittelbar nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich echt wirkten. 

    Neues EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA)

    Anlass für die Untersuchung ist das neues EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Online-Plattformen müssen sich seit einiger Zeit an deutlich strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschenden Zugriff auf bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt "X" laut vorläufiger Ansicht der Brüsseler Kommission gegen das DSA. Das Unternehmen war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

    Hohe Strafe droht 

    Sollte sich die vorläufige Auffassung der EU-Kommission bestätigen, kann sie eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte gerichtlich vorgegangen werden. Zum aktuellen Umsatz von "X" sind nur Schätzungen bekannt. Seit Musk den Vorgängerdienst Twitter im Oktober 2022 kaufte und von der Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Der Finanzdienst Bloomberg hatte jüngst berichtet, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse von "X" im Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.

    Weitere Untersuchungen wegen Verbreitung von Falschinformationen und Hassrede

    Das Unternehmen "X" steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Das DSA verpflichtet Unternehmen ebenfalls dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Firmenchef Musk hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.
    "X" wurde deswegen von der EU-Kommission bereits ein Fragenkatalog geschickt, nachdem es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel auf der Plattform gab. Da die Fragen offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet wurden, wurde ein Verfahren gegen "X" eröffnet. Dieses läuft unabhängig von den jetzt vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter.
    Diese Nachricht wurde am 12.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.