
Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so selbstverständlich bewegen können wie Männer, sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post. Die Erfahrungen zeigten, dass das Strafgesetzbuch nicht bei allen Formen von Grenzüberschreitungen gut aufgestellt sei. Hintergrund ist der Fall Yanni Gentsch. Die junge Frau war in Köln von einem Mann belästigt worden, der sie beim Joggen heimlich von hinten gefilmt hatte. Nach der aktuellen Regelung liegt eine Verletzung des Intimbereichs erst vor, wenn nackte Haut zu sehen ist oder Aufnahmen unter der Kleidung angefertigt wurden. Gentsch organisierte daher eine Petition, um die Gesetzeslage zu verschärfen.
Auf der Justizministerkonferenz Ende der Woche wollen Nordrhein-Westfalen und Hamburg einen Antrag zur Strafrechtsverschärfung einbringen.
Diese Nachricht wurde am 03.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
