
Das Gericht verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft. Hotz, der über das versuchte Attentat auf US-Präsident Trump im Juli 2024 gespottet hatte, war bereits im vergangenen Juli vom Amtsgericht freigesprochen worden. Es hatte geurteilt, die Kommentare seien "straflose Satire" – auch wenn sie möglicherweise geschmacklos seien. Die Staatsanwaltschaft war dagegen der Aufassung, dass sich sich der 30-Jährige der "Hasskriminalität" mit Breitenwirkung schuldig gemacht habe. Sie forderte eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
Wegen des Spotts des Satirikers über das Attentat hatte es etliche Strafanzeigen gegeben.
Diese Nachricht wurde am 27.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
