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Bundestagswahl 2021
Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Teilwiederholung der Abstimmung in Berlin am 11. Februar

Die Bundestagswahl 2021 wird in einigen Berliner Wahlbezirken am 11. Februar wiederholt.

    Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts - Rhona Fetzer (l-r), Christine Langengeld, Peter Müller, Vizepräsidentin Doris König, Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch - sitzt im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts.
    Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. (Uwe Anspach/dpa)
    Das Datum nannte Landeswahlleiter Bröchler nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Richter legten fest, dass die Abstimmung in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken sowie den dazugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt wird. Bei der Stimmabgabe war es in der Hauptstadt zu zahlreichen Pannen gekommen. Der Bundestag hatte Ende 2022 beschlossen, dass die Wahl in 431 Bezirken noch einmal durchgeführt werden muss. Die Unionsfraktion verlangte jedoch eine umfangreichere Neuwahl und legte Beschwerde ein. Diese hatte nun teilweise Erfolg. Die Linkspartei sieht in dem Urteil aus Karlsruhe keine Gefahr für die Mandate ihrer Abgeordneten im Bundestag. Die Linke kam nur aufgrund von drei Direktmandaten in das Parlament, davon kamen zwei aus Berlin.
    Diese Nachricht wurde am 19.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.