
Höckes Anwalt Hornemann sagte der Deutschen Presse-Agentur, noch sei nicht entschieden, ob er und seine beiden Kollegen Revision einlegten. Diese wäre innerhalb von einer Woche möglich.
Der AfD-Politiker war gestern im Prozess um die Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass Höcke die Parole der SA, der früheren Sturmabteilung der Nazis, auf einer Kundgebung in Merseburg vor knapp drei Jahren wissentlich benutzte. Dabei habe es sich um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits gestern mitgeteilt, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte neben einer Geldstrafe auch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert.
Diese Nachricht wurde am 15.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.